Schulbegleitung · Kreisstadt Ostprignitz-Ruppin

Schulbegleiter in Neuruppin – verlässliche Begleitung für Ihr Kind

Splash Bildung vermittelt qualifizierte Schulbegleiter:innen für Kinder und Jugendliche an Neuruppiner Schulen. Wir kennen die örtlichen Strukturen, sprechen mit dem Jugend- und Sozialamt und sorgen dafür, dass Ihr Kind im Schulalltag verlässliche Unterstützung erhält.

✓ Kostenfrei für Familien✓ Antwort meist am selben Werktag✓ Beratung auf Wunsch mehrsprachig

Klosterkirche St. Trinitatis in Neuruppin
Klosterkirche St. Trinitatis Neuruppin · Foto: Radler59 (Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)
Karte: Schulbegleitung in Neuruppin und Umgebung
Schulbegleitung in Neuruppin und Umgebung · Karte © OpenStreetMap-Mitwirkende

Über Neuruppin · Stand 2025

Schulbegleitung in der Fontanestadt Neuruppin

Neuruppin ist mit rund 32.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin und als Geburtsstadt Theodor Fontanes „Fontanestadt“. Bürgermeister ist seit 2021 Nico Ruhle. In Neuruppin begleiten wir Kinder von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule — an Regel- wie an Förderschulen, im Ganztag und bei Bedarf auf Klassenfahrten.

Als Sitz der Kreisverwaltung beherbergt Neuruppin das Jugend- und Sozialamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin direkt vor Ort.

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung ist Teilhabe – kein Förderunterricht

Schulbegleitung (auch Schulassistenz, Integrationshelfer oder Teilhabeassistenz genannt) ist eine im Sozialgesetzbuch verankerte Eingliederungshilfe: Eine Fachkraft begleitet ein einzelnes Kind im Schulalltag, damit es trotz Behinderung, chronischer Erkrankung oder seelischer Belastung gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen kann.

Die Schulbegleitung ersetzt weder Lehrer noch Therapeut. Sie schließt die Lücke zwischen dem, was die Schule mit ihren Bordmitteln leisten kann, und dem, was Ihr Kind individuell braucht – sei es Struktur, emotionale Sicherheit, Hilfe beim Lernen oder bei medizinischen Maßnahmen.

In Neuruppin wird Schulbegleitung in der Regel durch das Jugendamt (bei seelischer Behinderung, § 35a SGB VIII) oder das Sozialamt (bei geistiger/körperlicher Behinderung, § 99 i. V. m. § 112 SGB IX) finanziert.

Schulbegleiterin unterstützt ein Kind im Schulalltag in Neuruppin

Für welche Kinder

Wir begleiten Kinder in Neuruppin mit unterschiedlichsten Bedarfen

  • ADHS – Struktur, Konzentration, Impulskontrolle im Unterricht
  • Autismus-Spektrum-Störung – Reizregulation, Kommunikation, soziale Teilhabe
  • Diabetes Typ 1 – Blutzuckermanagement, Insulin, Notfallsicherheit
  • Lernschwierigkeiten (LRS, Dyskalkulie, Konzentrationsstörungen)
  • Down-Syndrom & geistige Behinderung – Teilhabe, Struktur, Pflege
  • Epilepsie & chronische Erkrankungen – Sicherheit und Notfallbegleitung
  • Mutismus – Kommunikation ohne Druck, Vertrauensaufbau
  • Schulangst & emotionale Belastung – Sicherheit, Beziehungsaufbau
  • Körperliche Einschränkungen – Mobilität, Pflege, Hilfsmittel-Handling

Egal ob Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Gesamtschule oder Förderschule – wir vermitteln passende Begleitung an alle Schulformen in Neuruppin.

Kind mit besonderem Förderbedarf zeigt seine Stärken – Schulbegleitung in Neuruppin

Zuständige Ämter in Neuruppin

An welches Amt richten Sie sich?

Jugendamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin (§ 35a SGB VIII)

Zuständig bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung – das betrifft typischerweise Kinder mit ADHS, Autismus, Angststörungen, Depressionen oder Trauma-Folgestörungen.

Anschrift: Heinrich-Rau-Straße 27–30, 16816 Neuruppin
Telefon: 03391 688-0
E-Mail: jugendamt@opr.de

Sozialamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin (§ 99 i. V. m. § 112 SGB IX)

Zuständig bei geistiger oder körperlicher Behinderung – etwa bei Down-Syndrom, schweren körperlichen Einschränkungen, Diabetes Typ 1 (medizinische Versorgung) oder mehrfachen Beeinträchtigungen.

Anschrift: Heinrich-Rau-Straße 27–30, 16816 Neuruppin
Telefon: 03391 688-5102
E-Mail: sozialamt@opr.de

Sie sind unsicher, welches Amt für Sie zuständig ist? Rufen Sie uns an – wir klären das im Erstgespräch innerhalb weniger Minuten.

Kostenlos und unverbindlich

Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?

In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.

1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?

2. Was beschreibt die Situation am ehesten?

3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?

Ihr Ergebnis

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.

Schritt 1 von 3

Der Antrag auf Schulbegleitung wirkt oft komplizierter als er ist. Wir begleiten Sie durch alle vier Schritte und kümmern uns um die Kommunikation mit Amt und Schule.

1

Beratung & Diagnose-Check

Wir prüfen mit Ihnen, welche fachärztliche Stellungnahme oder Diagnostik vorliegt – und welche Sie ggf. noch benötigen (Kinderarzt, KJP, SPZ).

2

Antragsstellung beim Amt

Sie stellen den formellen Antrag beim Jugend- oder Sozialamt. Wir liefern Vorlagen, prüfen Anlagen und erklären jeden Punkt.

3

Hilfeplangespräch

Das Amt lädt zum Hilfeplangespräch ein – mit Familie, Schule und uns. Hier werden Stundenumfang und Profil der Schulbegleitung festgelegt.

4

Bewilligung & Start

Mit dem Bewilligungsbescheid stellt Splash Bildung die passende Schulbegleitung – meist innerhalb von 2–4 Wochen einsatzbereit.

Was kostet eine Schulbegleitung?

Für Familien in Neuruppin in der Regel kostenfrei

Wenn das Jugend- oder Sozialamt den Antrag bewilligt, übernimmt das Amt die kompletten Kosten der Schulbegleitung. Für Sie als Familie entstehen keine direkten Auslagen.

Die Stundensätze in Brandenburg liegen zwischen 28 € und 42 € je Begleitstunde – abhängig von Qualifikation und Komplexität des Falles. Der bewilligte Stundenumfang reicht typischerweise von 8 bis 30 Wochenstunden – passgenau zum Schulalltag Ihres Kindes.

Schulen, an denen wir aktiv sind

Splash Bildung in Neuruppin – Standorte & Schulformen

In Neuruppin gibt es unter anderem folgende Schulen, an denen Schulbegleitung stattfinden kann – an Grund-, Ober-, Gesamt- und Förderschulen:

Grundschulen

  • Grundschule Gildenhall
  • Karl-Liebknecht-Grundschule
  • Rosa-Luxemburg-Grundschule
  • Grundschule „Am Weinberg“ (Alt Ruppin)

Weiterführende Schulen

  • Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium

Ihre Schule ist nicht dabei? Kein Problem – wir vermitteln in Neuruppin und Umgebung. Im Erstgespräch sprechen wir gemeinsam mit der Schulleitung.

Schulgebäude – Schulbegleitung an Schulen in Neuruppin

So arbeiten wir mit Ihrem Kind

Vier Prinzipien, die unsere Schulbegleitung in Neuruppin auszeichnen

Persönliches Matching statt zufälliger Zuteilung

Wir suchen die Begleitung zum Kind aus – nicht das Kind zur Begleitung. Im Erstgespräch klären wir Charakter, Interessen und Bedürfnisse Ihres Kindes.

Qualifiziert und kontinuierlich fortgebildet

Unsere Schulbegleiter:innen sind pädagogische, sozialpädagogische oder medizinisch geschulte Fachkräfte. Alle nehmen regelmäßig an Fortbildungen zu ADHS, Autismus und Trauma-Pädagogik teil.

Klare Kommunikation mit Schule und Eltern

Wöchentlicher Austausch mit der Klassenleitung, monatlicher Bericht an Eltern und Amt, dokumentierte Fortschritte. Sie wissen jederzeit, wie es Ihrem Kind in der Schule geht.

Verlässlich auch bei Krankheit oder Urlaub

Splash Bildung hat ein Vertretungsnetzwerk in Neuruppin. Fällt die Stammbegleitung aus, springt eine eingearbeitete Vertretung ein – die Kontinuität für Ihr Kind bleibt erhalten.

Häufige Fragen

FAQ rund um Schulbegleitung in Neuruppin

Wer zahlt die Schulbegleitung?

Bei bewilligtem Antrag übernimmt das Jugend- oder Sozialamt die kompletten Kosten – für Familien ist die Begleitung kostenfrei.

Brauchen wir vorher schon eine Diagnose?

Ja – das Amt benötigt eine fachärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme, die einen Eingliederungshilfeanspruch begründet. Falls noch keine Diagnostik vorliegt, helfen wir bei der Termin- und Praxissuche.

Kann ich Splash als Träger wählen?

Ja. Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) – Sie dürfen Splash als Leistungserbringer benennen.

Wie beantrage ich Schulbegleitung in Neuruppin?

Der Antrag wird beim Jugendamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin (seelische Behinderung, § 35a SGB VIII) bzw. beim Sozialamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin (körperliche/geistige Behinderung, § 112 SGB IX) gestellt. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor und begleiten das Hilfeplanverfahren.

Aktuelles & regionale Themen

Schulbegleitung in Neuruppin – Nachrichten & Anlaufstellen aus der Region

Wir verfolgen, was sich rund um Schul- und Kitabegleitung, Inklusion und Eingliederungshilfe in Ihrer Region tut. Eine Auswahl an Berichten und offiziellen Anlaufstellen:

Nach Diagnose

Schulbegleitung nach Diagnose in Neuruppin

Für jede Diagnose gibt es einen eigenen Ansatz und einen zuständigen Kostenträger. Hier finden Sie die passende Seite – die häufigsten Diagnosen direkt mit lokalem Bezug in Neuruppin:

Schulbegleitung in der Nähe

Auch in Ihrer Region für Sie da

Sie suchen für Ihr Kind in Neuruppin eine Schulbegleitung? Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihren Fall, beraten zu den richtigen Anträgen und stellen Ihnen passende Begleitpersonen vor.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – meistens schon am selben Werktag. Unsere Fachkräfte sprechen Deutsch und auf Anfrage auch Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch oder Ukrainisch.

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