Schulbegleitung & Kitabegleitung für starke Kids
Wir begleiten Schüler:innen mit ADHS, Lernschwierigkeiten, Autismus, Diabetes und anderen Herausforderungen in der Schule und Kita in ganz Brandenburg und Berlin.
Kostenfreie Beratung
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Damit Ihr Kind nicht nur dabei ist – sondern wirklich mittendrin.
Wir begleiten Kinder mit ADHS, Autismus, Diabetes und Lernschwierigkeiten durch Schule und Kita in Brandenburg und Berlin. Individuell, einfühlsam und auf dem neuesten Stand der Forschung.
- ✓ Kostenfrei für Familien · Finanzierung über Amt
- ✓ ADHS · Autismus · Diabetes · Lernschwierigkeiten
- ✓ Antwort zu Büroöffnungszeiten – per WhatsApp

⚠ Beispielzahlen (fiktiv) – NICHT so veröffentlichen. Vor Live-Gang durch echte Splash-Kennzahlen ersetzen. (0 € ist faktisch korrekt.)
Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?
In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.
1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?
2. Was beschreibt die Situation am ehesten?
3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?
Ihr Ergebnis
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.
Wir kümmern uns um Menschen – nicht um Fälle
Jedes Kind ist einzigartig. Unsere Begleitung auch: einfühlsam, fachlich fundiert und immer auf Augenhöhe mit Ihrer Familie. Damit aus „irgendwie dabei sein" echte Teilhabe wird.
Unsere Leistungen
Unsere Splash-Philosophie
Jedes Kind kann Großes schaffen!
Splash begleitet, fördert und unterstützt Kinder in der Kita, Schule und darüber hinaus, damit sie besser lernen und ihre Begabungen voll entfalten können.
Einzigartige Begabung
Jedes Kind ist einzigartig begabt und hat ein Recht auf die persönliche Entfaltung und die bestmögliche Bildung.
Stärken stärken
Wir heben in der Interaktion die Stärken des Kindes hervor und bauen das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten auf.
Herausforderungen meistern
Mit wachsendem Vertrauen werden Schritt für Schritt zunehmend herausfordernde Situationen oder Aufgaben gemeistert.
So fühlt sich ein Schultag ohne die richtige Begleitung an
Morgens ist es noch ruhig. Ihr Kind macht sich fertig, vielleicht etwas langsamer als andere. Es kostet Kraft – aber es geht.
Dann beginnt der Unterricht. Nach wenigen Minuten verliert Ihr Kind den Anschluss. Die anderen arbeiten weiter. Ihr Kind versucht mitzuhalten, versteht nicht alles – und sagt nichts.
In der Pause wird es nicht leichter: zu viele Kinder, zu viele Reize, keine klare Struktur. Vielleicht steht Ihr Kind am Rand. Vielleicht zieht es sich zurück.
Die kleinen Überforderungen summieren sich, bis es kippt. Und am Nachmittag sitzt Ihr Kind erschöpft zu Hause.
Genau hier setzt Splash an – bevor es so weit kommt. Damit aus „irgendwie durchkommen“ echte Teilhabe wird.
Unser Ablauf
So geht Schulbegleitung mit Splash
Ihr Kind geht in eine Kita oder Schule in Berlin oder Brandenburg wie Potsdam, Brandenburg an der Havel, im Havelland oder in Teltow-Fläming? So einfach ist der Ablauf für Schulassistenz bei Splash Bildung!

1. Beratung
Wir besprechen genau, was Ihr Kind braucht und unterstützen Sie von der Beantragung der Schulbegleitung bis zum Schulabschluss.

2. Matching
Sympathie als Grundstein des Erfolgs: Aus unserer Vorauswahl suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die passende Schulbegleitung.

3. Start
Es kann losgehen: In enger Absprache mit Ihnen und der Schule starten wir mit der Begleitung Ihres Kindes im Schulalltag.

4. Besprechung
Gemeinsam schauen wir regelmäßig, was gut funktioniert für Ihr Kind und wo unsere Schulbegleitung etwas ändern kann oder wo wir mehr unterstützen können.
Warum Schulbegleitung manchmal nicht wirkt – obwohl jemand da ist
Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen. Sondern weil Begleitung oft ohne klares System organisiert wird:
- Es wird schnell besetzt, statt wirklich passend ausgewählt.
- Fachliche Steuerung fehlt oder bleibt oberflächlich.
- Begleitung wird als bloße Anwesenheit verstanden – nicht als gezielte Unterstützung.
Bei Splash ist das anders:
Wir wählen die Begleitung gezielt nach Kind, Situation und Schulumfeld aus.
Hinter jeder Begleitung steht ein Team mit klaren Standards und laufender fachlicher Begleitung.
Wir arbeiten mit konkreten Zielen – damit Ihr Kind wirklich vorankommt.
Unser Ansatz: juristisch, medizinisch und pädagogisch
Gute Schulbegleitung entsteht dort, wo drei Perspektiven zusammenkommen. Bei Splash arbeiten sie Hand in Hand.
Juristisch
Wir kennen die Rechtsgrundlagen (§ 35a SGB VIII, §§ 99/112 SGB IX) und begleiten Sie sicher durch Antrag, Fristen und Widerspruch.
Medizinisch
Wir verstehen Diagnosen wie ADHS, Autismus oder Diabetes – und übersetzen sie in passende, individuelle Unterstützung im Schulalltag.
Pädagogisch
Im Mittelpunkt steht die Teilhabe Ihres Kindes: Lernen, Struktur und soziale Einbindung – auf aktuellem fachlichem Stand.
Warum Splash?
Ihre Kinder stehen im Fokus
Wir stehen mit Herz und Kompetenz an der Seite Ihrer großartigen Kinder. Dabei baut unser Ansatz immer auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen auf mit dem Ziel, immer die beste individuelle Unterstützung zu bieten.
Transparenz, offene Kommunikation und kurze Wege gehören zu Splash wie der Anspruch, die Zukunft der inklusiven Schule mitzugestalten. Es ist noch viel zu tun!
- Wir gestalten die Zukunft der inklusiven Schule mit
- Schulbegleitung auf dem neuesten Forschungsstand
- Eigene Ausbildung für hohe Qualität der Schulbegleitung
- Mit großer Motivation, die von Herzen kommt

Für wen wir da sind




Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)
Wenn Ihr Kind aufgrund einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht – etwa bei Autismus, ADHS oder emotional-sozialen Herausforderungen – läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Jugendamt.
Was kostet das? Für Sie als Familie nichts. Bei bewilligtem Antrag wird die Begleitung vollständig finanziert. Der Anspruch ist einkommensunabhängig.
So unterstützen wir Sie: Wir ordnen die Situation ein, helfen bei der Vorbereitung des Antrags, geben Orientierung zu den nötigen Unterlagen und begleiten Sie durch das Hilfeplanverfahren.
Wichtig: Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern daran, dass er nicht klar genug dargestellt wird. Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.
Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 i.V.m. § 112 SGB IX)
Bei einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt – als Leistung zur Teilhabe an Bildung.
Was kostet das? Für Sie als Familie nichts. Bei erfüllten Voraussetzungen wird die Begleitung vollständig finanziert. Einkommensunabhängig.
So unterstützen wir Sie: Bedarf klären, Antrag vorbereiten, Unterlagen orientieren, mit Schule und zuständigen Stellen abstimmen – bis zur Bewilligung und darüber hinaus.
Das Team hinter Splash
Menschen, die mit Herz und Fachwissen begleiten.

Ärztin und Unternehmerin – sie verbindet medizinische Expertise mit dem strategischen Aufbau von Splash.

Verantwortet den operativen Aufbau und die Qualität der Schulbegleitung im Alltag.

Psychologin (M.Sc.) und staatlich anerkannte Erzieherin – sie verbindet über zehn Jahre pädagogische Praxis von der Kita bis zur Krisenintervention mit psychologischer Expertise, Schwerpunkt ADHS und emotionale Regulation bei Kindern und Jugendlichen.
Psychologische Fachexpertise für die Einordnung von Bedarfen und die Beratung im Einzelfall.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Genau dafür sind wir da.
Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, was für Ihr Kind möglich ist – und erklären jeden Schritt.
Antwort rund um die Uhr per WhatsApp. Kostenlos. Ohne Verpflichtung.
Oder direkt hier anfragen – wir antworten rund um die Uhr:
Was Eltern über uns sagen
„Seit unser Sohn eine Begleitung von Splash hat, geht er wieder gerne zur Schule. Endlich jemand, der ihn wirklich versteht und ihm Sicherheit gibt.“
Nadine K., Potsdam
„Vom ersten Gespräch bis zur Bewilligung wurden wir an die Hand genommen. Ohne die Unterstützung beim Antrag hätten wir das nie geschafft.“
Familie M., Havelland
„Unsere Tochter mit Diabetes ist endlich sicher versorgt im Unterricht. Das gibt uns als Eltern enorme Ruhe.“
Thomas & Lena R., Teltow-Fläming
⚠ Beispiel-Zitate (frei erfunden) – NICHT veröffentlichen. Vor Live-Gang durch echte, belegbare Eltern-Stimmen + Google-Bewertungen ersetzen (erfundene Bewertungen sind wettbewerbswidrig).
Wir begleiten bei diesen Diagnosen
Für jede Situation die passende Unterstützung – wählen Sie die Diagnose Ihres Kindes.
Außerdem begleiten wir bei:
- LRS / Legasthenie
- Dyskalkulie
- Sprach- & Kommunikationsstörungen
- Entwicklungsverzögerung
- Störung des Sozialverhaltens
- Schulangst & Schulvermeidung
- Angststörung
- Mutismus
- Depression & psych. Erkrankungen
- Trauma & PTBS
- Zerebralparese
- Mehrfachbehinderung
- Diabetes Typ 1
- Epilepsie
- FASD
- Tourette & Tics
- Sehbehinderung
- Hörbehinderung
Häufige Fragen zur Schulbegleitung
Was ist eine Schulbegleitung?
Eine Schulbegleitung – auch Integrationsassistenz oder Schulassistenz genannt – unterstützt Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Schulalltag, damit sie gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen können. Sie begleitet individuell im Klassenraum, ohne den Lehrauftrag zu übernehmen.
Wie beantrage ich eine Schulbegleitung?
Den Antrag stellen die Eltern beim zuständigen Jugendamt (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) oder beim Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach SGB IX). Splash unterstützt Sie auf Wunsch beim gesamten Antragsprozess.
Wer übernimmt die Kosten der Schulbegleitung?
Die Kosten trägt in der Regel der zuständige Leistungsträger – das Jugend- oder Sozialamt – im Rahmen der Eingliederungshilfe. Für Familien entstehen dadurch grundsätzlich keine Kosten.
Für welche Kinder ist eine Schulbegleitung geeignet?
Sie richtet sich an Kinder mit zum Beispiel ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen, Lern- oder Entwicklungsbeeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen wie Diabetes, die im Schulalltag individuelle Unterstützung benötigen.
In welchen Regionen ist Splash aktiv?
Splash begleitet Kinder in ganz Brandenburg – unter anderem in Potsdam, im Havelland, in Teltow-Fläming und in Brandenburg an der Havel sowie weiteren Regionen.
Hat mein Kind überhaupt Anspruch auf eine Schulbegleitung?
Einen Anspruch haben Kinder, deren Teilhabe am Unterricht ohne Unterstützung wesentlich beeinträchtigt ist. Maßgeblich ist der individuelle Bedarf – belegt durch ärztliche oder psychologische Stellungnahmen –, nicht allein die Diagnose. Wir helfen Ihnen, den Bedarf nachvollziehbar darzustellen.
Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?
Nach einem vollständigen Antrag gelten gesetzliche Fristen: Die Zuständigkeit wird nach § 14 SGB IX geklärt, die Entscheidung folgt nach § 18 SGB IX. In der Praxis sind es oft einige Wochen – wir unterstützen Sie, damit der Antrag von Anfang an vollständig ist.
Darf ich Splash als Träger selbst wählen?
Ja. Im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts (§ 8 SGB IX) dürfen Sie den Leistungserbringer selbst bestimmen. Nennen Sie Splash am besten bereits im Antrag namentlich – auch wenn das Amt zunächst einen anderen Anbieter vorschlägt.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist nicht das Ende: Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie dabei, die Begründung zu prüfen und fehlende Nachweise nachzureichen.
Gilt eine Schulbegleitung auch an Förderschulen oder im Ganztag?
Ja. Der Anspruch hängt am individuellen Bedarf Ihres Kindes, nicht an der Schulform. Schulbegleitung ist an Regel- und Förderschulen und grundsätzlich auch im Ganztag möglich.
Pädagogische oder pflegerische Begleitung – was ist der Unterschied?
Pädagogische Begleitung unterstützt Lernen, Struktur und soziale Teilhabe. Pflegerische bzw. medizinische Begleitung – etwa bei Diabetes – sichert die gesundheitliche Versorgung im Schulalltag. Wir klären mit Ihnen, welcher Bedarf vorliegt und wer Kostenträger ist.
Die Reform 2028: Was sich für Familien ändert
Mit der inklusiven Lösung im SGB VIII (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) soll ab 2028 das Jugendamt schrittweise für alle Kinder zuständig werden – auch für Kinder mit Behinderung, die heute teilweise beim Sozialamt liegen. Die genaue Ausgestaltung regelt ein noch ausstehendes Bundesgesetz.
Wichtig zu wissen: Bisher liegt nur ein Referentenentwurf vor (März 2026) – beschlossen ist nichts. Diskutiert wird unter anderem eine „Bildungsassistenz" als Pool-Angebot der Schule; ein Einzelanspruch soll dann nur noch bestehen, wenn im Einzelfall individuelle Unterstützung notwendig ist. Bundesweit betrifft der Zuständigkeitswechsel rund 80.000 Kinder mit Schulbegleitung. Bestehende Bescheide gelten zunächst weiter.
Für Sie bedeutet das vor allem: Zuständigkeiten können sich verschieben. Wir begleiten Sie durch die Veränderung und sorgen dafür, dass die Unterstützung Ihres Kindes nicht ins Stocken gerät.
Ausführlich aufbereitet – mit Zeitplan, Gesetzestexten, Stimmen aus Fachverbänden und Wissenschaft sowie einem Pressespiegel – finden Sie den aktuellen Stand beim Verein An deiner Seite e. V.: Die geplante Reform der Schulbegleitung.