Schulbegleitung bei Sehbehinderung und Blindheit

Wenn Ihr Kind nur eingeschränkt oder nicht sehen kann, stellt der Schulalltag besondere Anforderungen – an Orientierung, an zugängliches Material und an die Teilhabe am Unterricht. Eine Schulbegleitung kann genau dort unterstützen, wo Barrieren entstehen, ohne Ihrem Kind die Selbstständigkeit zu nehmen. Unser Leitsatz: so viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich.

Kostenloses Beratungsgespräch So läuft die Beantragung

Wie sich Sehbehinderung und Blindheit im Schulalltag zeigt

Die meisten Hürden entstehen nicht durch das Sehen selbst, sondern durch eine Umgebung, die auf das Sehen ausgelegt ist.

  • Orientierung im Schulgebäude und Raum: Wege zu Klassenräumen, Mensa oder Toilette, wechselnde Sitzordnungen und unübersichtliche Flure können verunsichern.
  • Zugängliches Material: Arbeitsblätter, Bücher und Aufgaben müssen in der passenden Form vorliegen – als Großdruck, in Braille oder digital für den Screenreader.
  • Tafel- und Präsentationsinhalte erfassen: Was an der Tafel, am Whiteboard oder per Beamer gezeigt wird, ist aus der Distanz oft nicht oder nur schwer zu erkennen.
  • Teilhabe an Unterricht und Pausen: Schnelle Gruppenarbeit, Zeigegesten und spontane Interaktionen in der Pause laufen häufig rein visuell ab.
  • Sicherheit auf Wegen und im Sport: Treppen, Pausenhof und Sportunterricht bergen Situationen, in denen Hindernisse und Abläufe schwer einzuschätzen sind.

Wie unsere Begleitung unterstützt

Wir setzen dort an, wo Barrieren entstehen, und stärken zugleich die Selbstständigkeit Ihres Kindes.

  • Verlässliche Strukturen und beschriebene Abläufe: Wir schaffen wiederkehrende Orientierungspunkte und beschreiben Wege und Unterrichtsschritte nachvollziehbar → Strukturierung
  • Orientierung und Selbstständigkeit fördern: Wir üben sichere Wege im Gebäude, unterstützen den Umgang mit Hilfsmitteln und ziehen uns zurück, sobald Ihr Kind eigenständig zurechtkommt → Selbstständigkeit
  • Zugang zu Inhalten herstellen: Wir bereiten Tafelbilder und Materialien so auf, dass sie über Großdruck, Braille oder Screenreader nutzbar werden, und beschreiben visuelle Inhalte mündlich.
  • Enge Abstimmung mit Schule und Förderzentren: Wir arbeiten mit Lehrkräften und sonderpädagogischen Förderzentren zusammen, damit Material und Methoden ineinandergreifen → Kooperation
  • Selbstständigkeit als Ziel: Wir ziehen unsere Hilfe zurück, sobald Ihr Kind sie nicht mehr braucht.

Rechtsgrundlage & Antrag

Bei einer körperlichen Behinderung oder Sinnesbehinderung kommt in der Regel die Eingliederungshilfe in Betracht – zuständig ist meist das Sozialamt, rechtliche Grundlage ist § 112 SGB IX. Ob eine Schulbegleitung im Einzelfall geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger. Wir begleiten Sie durch den Prozess.

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Qualifikation unserer Begleiter:innen

Unsere Begleiter:innen durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren und werden in unserer eigenen Splash-Academy geschult. Für die Begleitung bei Sehbehinderung und Blindheit bereiten wir sie indikationsspezifisch vor – etwa für den Umgang mit Hilfsmitteln, die Aufbereitung von Material und sichere Orientierung. So passt die Begleitung zu den Bedürfnissen Ihres Kindes.

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Häufige Fragen

Übernimmt die Schulbegleitung das Lernen für mein Kind?

Nein. Sie unterstützt beim Zugang zu Inhalten und bei der Orientierung, lernt aber nicht anstelle Ihres Kindes. Ziel ist, dass Ihr Kind möglichst selbstständig am Unterricht teilnehmen kann.

Kann die Begleitung Material in Braille oder Großdruck bereitstellen?

Wir bereiten vorhandenes Material zugänglich auf und beschreiben visuelle Inhalte. Die Bereitstellung spezieller Medien stimmen wir eng mit Schule und Förderzentrum ab, die hierfür die fachlichen Ressourcen haben.

Begleitet die Schulbegleitung auch im Sportunterricht und auf dem Pausenhof?

Ja. Gerade in Situationen mit erhöhtem Orientierungs- und Sicherheitsbedarf – wie Sport, Wege und Pausen – ist die Begleitung wichtig und sorgt für mehr Sicherheit.

Funktioniert das auch an einer Regelschule?

Ja. Wir begleiten an Regel- und Förderschulen und stimmen uns mit den jeweiligen Lehrkräften und Förderzentren ab.

Was kostet uns die Schulbegleitung?

Wird die Schulbegleitung als Eingliederungshilfe bewilligt, trägt der Kostenträger die Kosten. Im Erstgespräch klären wir mit Ihnen Bedarf, Antrag und nächste Schritte – kostenlos und unverbindlich.

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Schulassistenz für brandenburger Kinder

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Eigene Splash-Academy · Mehrstufiges Auswahlverfahren · Begleitung an Regel- und Förderschulen

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ob eine Schulbegleitung geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall.

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