Schulbegleitung · Kreisstadt Dahme-Spreewald

Schulbegleiter in Königs Wusterhausen – verlässliche Begleitung für Ihr Kind

Splash Bildung vermittelt qualifizierte Schulbegleiter:innen für Kinder und Jugendliche an Königs-Wusterhausener Schulen. Wir kennen die örtlichen Strukturen, sprechen mit dem Jugend- und Sozialamt und sorgen dafür, dass Ihr Kind im Schulalltag verlässliche Unterstützung erhält.

✓ Kostenfrei für Familien✓ Antwort meist am selben Werktag✓ Beratung auf Wunsch mehrsprachig

Schloss Königs Wusterhausen zur Blauen Stunde
Königs Wusterhausen, Schloss · Foto: V.Boldychev, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons
Karte: Schulbegleitung in Königs Wusterhausen und Umgebung
Schulbegleitung in Königs Wusterhausen und Umgebung · Karte © OpenStreetMap-Mitwirkende

Über Königs Wusterhausen · Stand 2025

Schulbegleitung in der Kreisstadt Königs Wusterhausen

Königs Wusterhausen hat rund 38.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist Kreisstadt des Landkreises Dahme-Spreewald, südöstlich von Berlin. Bürgermeister ist seit 2024 Swen Ennullat (BVB/Freie Wähler). Bekannt als „Wiege des deutschen Rundfunks“ durch das Funkhaus Königs Wusterhausen und durch die Nähe zum Flughafen BER.

Ortsteile und benachbarte Gemeinden mit Bedarf an Schulassistenz: Zeesen, Niederlehme, Senzig und Diepensee. Schulbegleitung wird im Landkreis Dahme-Spreewald über das Jugend- und Sozialamt bewilligt – wir vermitteln Begleitungen an allen Schulformen.

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung ist Teilhabe – kein Förderunterricht

Schulbegleitung (auch Schulassistenz, Integrationshelfer oder Teilhabeassistenz genannt) ist eine im Sozialgesetzbuch verankerte Eingliederungshilfe: Eine Fachkraft begleitet ein einzelnes Kind im Schulalltag, damit es trotz Behinderung, chronischer Erkrankung oder seelischer Belastung gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen kann.

Die Schulbegleitung ersetzt weder Lehrer noch Therapeut. Sie schließt die Lücke zwischen dem, was die Schule mit ihren Bordmitteln leisten kann, und dem, was Ihr Kind individuell braucht – sei es Struktur, emotionale Sicherheit, Hilfe beim Lernen oder bei medizinischen Maßnahmen.

In Königs Wusterhausen wird Schulbegleitung in der Regel durch das Jugendamt (bei seelischer Behinderung, § 35a SGB VIII) oder das Sozialamt (bei geistiger/körperlicher Behinderung, § 99 i. V. m. § 112 SGB IX) finanziert.

Schulbegleiterin unterstützt ein Kind im Schulalltag in Königs Wusterhausen

Für welche Kinder

Wir begleiten Kinder in Königs Wusterhausen mit unterschiedlichsten Bedarfen

  • ADHS – Struktur, Konzentration, Impulskontrolle im Unterricht
  • Autismus-Spektrum-Störung – Reizregulation, Kommunikation, soziale Teilhabe
  • Diabetes Typ 1 – Blutzuckermanagement, Insulin, Notfallsicherheit
  • Lernschwierigkeiten (LRS, Dyskalkulie, Konzentrationsstörungen)
  • Down-Syndrom & geistige Behinderung – Teilhabe, Struktur, Pflege
  • Epilepsie & chronische Erkrankungen – Sicherheit und Notfallbegleitung
  • Mutismus – Kommunikation ohne Druck, Vertrauensaufbau
  • Schulangst & emotionale Belastung – Sicherheit, Beziehungsaufbau
  • Körperliche Einschränkungen – Mobilität, Pflege, Hilfsmittel-Handling

Egal ob Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Gesamtschule oder Förderschule – wir vermitteln passende Begleitung an alle Schulformen in Königs Wusterhausen.

Kind mit besonderem Förderbedarf zeigt seine Stärken – Schulbegleitung in Königs Wusterhausen

Zuständige Ämter in Königs Wusterhausen

An welches Amt richten Sie sich?

Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Dahme-Spreewald (§ 35a SGB VIII)

Zuständig bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung – das betrifft typischerweise Kinder mit ADHS, Autismus, Angststörungen, Depressionen oder Trauma-Folgestörungen.

Anschrift: Verwaltungsstandort Königs Wusterhausen, Max-Werner-Straße 7a, 15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 26-2212
E-Mail: jugendamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Di 9–18 Uhr, Do 9–15 Uhr (Termine empfohlen)

Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald (§ 99 i. V. m. § 112 SGB IX)

Zuständig bei geistiger oder körperlicher Behinderung – etwa bei Down-Syndrom, schweren körperlichen Einschränkungen, Diabetes Typ 1 (medizinische Versorgung) oder mehrfachen Beeinträchtigungen.

Anschrift: Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546 20-1863
E-Mail: eingliederungshilfe-kiju@dahme-spreewald.de

Sie sind unsicher, welches Amt für Sie zuständig ist? Rufen Sie uns an – wir klären das im Erstgespräch innerhalb weniger Minuten.

Kostenlos und unverbindlich

Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?

In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.

1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?

2. Was beschreibt die Situation am ehesten?

3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?

Ihr Ergebnis

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.

Schritt 1 von 3

Der Antrag auf Schulbegleitung wirkt oft komplizierter als er ist. Wir begleiten Sie durch alle vier Schritte und kümmern uns um die Kommunikation mit Amt und Schule.

1

Beratung & Diagnose-Check

Wir prüfen mit Ihnen, welche fachärztliche Stellungnahme oder Diagnostik vorliegt – und welche Sie ggf. noch benötigen (Kinderarzt, KJP, SPZ).

2

Antragsstellung beim Amt

Sie stellen den formellen Antrag beim Jugend- oder Sozialamt. Wir liefern Vorlagen, prüfen Anlagen und erklären jeden Punkt.

3

Hilfeplangespräch

Das Amt lädt zum Hilfeplangespräch ein – mit Familie, Schule und uns. Hier werden Stundenumfang und Profil der Schulbegleitung festgelegt.

4

Bewilligung & Start

Mit dem Bewilligungsbescheid stellt Splash Bildung die passende Schulbegleitung – meist innerhalb von 2–4 Wochen einsatzbereit.

Was kostet eine Schulbegleitung?

Für Familien in Königs Wusterhausen in der Regel kostenfrei

Wenn das Jugend- oder Sozialamt den Antrag bewilligt, übernimmt das Amt die kompletten Kosten der Schulbegleitung. Für Sie als Familie entstehen keine direkten Auslagen.

Die Stundensätze in Brandenburg liegen zwischen 28 € und 42 € je Begleitstunde – abhängig von Qualifikation und Komplexität des Falles. Der bewilligte Stundenumfang reicht typischerweise von 8 bis 30 Wochenstunden – passgenau zum Schulalltag Ihres Kindes.

Schulen, an denen wir aktiv sind

Splash Bildung in Königs Wusterhausen – Standorte & Schulformen

In Königs Wusterhausen gibt es unter anderem folgende Schulen, an denen Schulbegleitung stattfinden kann – an Grund-, Ober-, Gesamt- und Förderschulen:

Grundschulen

  • Grundschule am Stadtpark
  • Grundschule am Krankenhaus

Weiterführende Schulen

  • Schiller-Gymnasium
  • Friedrich-Schiller-Gymnasium

Förder- & freie Schulen

  • Käthe-Kollwitz-Schule (Förderschule)

Ihre Schule ist nicht dabei? Kein Problem – wir vermitteln in Königs Wusterhausen und Umgebung. Im Erstgespräch sprechen wir gemeinsam mit der Schulleitung.

Schulgebäude – Schulbegleitung an Schulen in Königs Wusterhausen

So arbeiten wir mit Ihrem Kind

Vier Prinzipien, die unsere Schulbegleitung in Königs Wusterhausen auszeichnen

Persönliches Matching statt zufälliger Zuteilung

Wir suchen die Begleitung zum Kind aus – nicht das Kind zur Begleitung. Im Erstgespräch klären wir Charakter, Interessen und Bedürfnisse Ihres Kindes.

Qualifiziert und kontinuierlich fortgebildet

Unsere Schulbegleiter:innen sind pädagogische, sozialpädagogische oder medizinisch geschulte Fachkräfte. Alle nehmen regelmäßig an Fortbildungen zu ADHS, Autismus und Trauma-Pädagogik teil.

Klare Kommunikation mit Schule und Eltern

Wöchentlicher Austausch mit der Klassenleitung, monatlicher Bericht an Eltern und Amt, dokumentierte Fortschritte. Sie wissen jederzeit, wie es Ihrem Kind in der Schule geht.

Verlässlich auch bei Krankheit oder Urlaub

Splash Bildung hat ein Vertretungsnetzwerk in Königs Wusterhausen. Fällt die Stammbegleitung aus, springt eine eingearbeitete Vertretung ein – die Kontinuität für Ihr Kind bleibt erhalten.

Häufige Fragen

FAQ rund um Schulbegleitung in Königs Wusterhausen

Wer zahlt die Schulbegleitung?

Bei bewilligtem Antrag übernimmt das Jugend- oder Sozialamt die kompletten Kosten – für Familien ist die Begleitung kostenfrei.

Brauchen wir vorher schon eine Diagnose?

Ja – das Amt benötigt eine fachärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme, die einen Eingliederungshilfeanspruch begründet. Falls noch keine Diagnostik vorliegt, helfen wir bei der Termin- und Praxissuche.

Kann ich Splash als Träger wählen?

Ja. Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) – Sie dürfen Splash als Leistungserbringer benennen.

Wie beantrage ich Schulbegleitung in Königs Wusterhausen?

Der Antrag wird beim Jugendamt Landkreis Dahme-Spreewald (seelische Behinderung, § 35a SGB VIII) bzw. beim Sozialamt Landkreis Dahme-Spreewald (körperliche/geistige Behinderung, § 112 SGB IX) gestellt. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor und begleiten das Hilfeplanverfahren.

Aktuelles & regionale Themen

Schulbegleitung in Königs Wusterhausen – Nachrichten & Anlaufstellen aus der Region

Wir verfolgen, was sich rund um Schul- und Kitabegleitung, Inklusion und Eingliederungshilfe in Ihrer Region tut. Eine Auswahl an Berichten und offiziellen Anlaufstellen:

Nach Diagnose

Schulbegleitung nach Diagnose in Königs Wusterhausen

Für jede Diagnose gibt es einen eigenen Ansatz und einen zuständigen Kostenträger. Hier finden Sie die passende Seite:

Schulbegleitung in der Nähe

Auch in Ihrer Region für Sie da

Sie suchen für Ihr Kind in Königs Wusterhausen eine Schulbegleitung? Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihren Fall, beraten zu den richtigen Anträgen und stellen Ihnen passende Begleitpersonen vor.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – meistens schon am selben Werktag. Unsere Fachkräfte sprechen Deutsch und auf Anfrage auch Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch oder Ukrainisch.

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