Schulbegleitung bei Down-Syndrom
Kinder mit Down-Syndrom lernen oft in ihrem ganz eigenen Tempo – mit mehr Wiederholung, mehr Zeit und viel Freude an dem, was sie schon können. In der Schule geht es darum, diesen Weg geduldig zu begleiten, ohne Ihr Kind aus der Klassengemeinschaft herauszulösen. Wir sind verlässlich an der Seite Ihres Kindes – im Unterricht wie in den Pausen. So viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich.
Kostenloses BeratungsgesprächWhatsApp schreiben So läuft die Beantragung
Wie sich Down-Syndrom im Schulalltag zeigt
Jedes Kind ist anders – diese Situationen begegnen uns dennoch häufig:
- Individuelles Lerntempo: Neue Inhalte brauchen mehr Wiederholung und mehr Zeit, bis sie sicher sitzen. Tempo und Stoffmenge der Klasse passen nicht immer zum eigenen Rhythmus.
- Anschluss an die Klasse: An der Regelschule ist Inklusion möglich – damit Ihr Kind dem Unterricht folgen kann, müssen Aufgaben oft an sein Niveau angepasst und der rote Faden mitgehalten werden.
- Sprache und Verständlichkeit: Aussprache und Sprechtempo können das Verstehen für andere erschweren. Manchmal weiß Ihr Kind die Antwort, kann sie aber nicht so schnell oder deutlich formulieren.
- Selbstständigkeit und Alltagspraktisches: Umziehen, Material sortieren, Brotdose, Wege im Schulhaus – alltagspraktische Aufgaben gelingen Schritt für Schritt, oft mit etwas Begleitung am Anfang.
- Soziale Teilhabe und Freundschaften: Der Wunsch nach Kontakt ist groß. Manchmal braucht es eine kleine Brücke, damit gemeinsames Spielen und echte Freundschaften entstehen.
Wie unsere Begleitung unterstützt
Wir setzen an den Stärken Ihres Kindes an und geben Halt, wo er gebraucht wird:
- Inhalte und Abläufe strukturieren: Wir gliedern Aufgaben in klare, überschaubare Schritte und schaffen verlässliche Routinen, an denen Ihr Kind sich orientieren kann. → Strukturierung
- Unterstützte Kommunikation nutzen: Mit Gebärden, Bildkarten oder anderen Hilfen geben wir Ihrem Kind zusätzliche Wege, sich verständlich zu machen und Gesagtes besser zu erfassen. → unsere Methoden
- Selbstständigkeit fördern: Wir geben Hilfe gezielt und nehmen sie ebenso gezielt wieder zurück, sobald Ihr Kind eine Aufgabe allein bewältigen kann. → unsere Methoden
- Stärken sichtbar machen: Wir helfen Ihrem Kind, das einzubringen, was es gut kann – damit es in der Klasse als Teil der Gemeinschaft wahrgenommen wird, nicht über seine Schwierigkeiten.
- Selbstständigkeit als Ziel: Wir ziehen unsere Hilfe zurück, sobald Ihr Kind sie nicht mehr braucht.
Rechtsgrundlage & Antrag
Bei Down-Syndrom liegt in der Regel eine geistige Behinderung vor. Eine Schulbegleitung kommt dann meist als Leistung der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung in Betracht – zuständig ist in diesen Fällen üblicherweise das Sozialamt nach § 112 SGB IX. Ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung bewilligt wird, entscheidet der Kostenträger im Einzelfall; eine Begleitung ist sowohl an Regel- als auch an Förderschulen möglich. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Qualifikation unserer Begleiter:innen
Unsere Begleiter:innen durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren und werden in unserer eigenen Splash-Academy geschult. Für die Begleitung von Kindern mit Down-Syndrom legen wir besonderen Wert auf Geduld, kleinschrittiges Arbeiten und Wissen rund um unterstützte Kommunikation und Förderung der Selbstständigkeit. So ist Ihr Kind in erfahrenen Händen.
Häufige Fragen
Kann mein Kind mit Down-Syndrom an einer Regelschule begleitet werden?
Ja. Eine Schulbegleitung ist sowohl an Regel- als auch an Förderschulen möglich. An der Regelschule unterstützen wir Ihr Kind dabei, dem Unterricht zu folgen und Anschluss an die Klasse zu halten.
Übernimmt die Schulbegleitung den Lernstoff oder das Lernen für mein Kind?
Nein. Wir lernen nicht für Ihr Kind, sondern schaffen die Bedingungen, unter denen es selbst lernen kann – durch Struktur, Wiederholung und kleinschrittige Unterstützung. Ziel ist immer mehr Eigenständigkeit.
Wer trägt die Kosten?
Bei Down-Syndrom ist meist das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig (§ 112 SGB IX). Über Bewilligung und Umfang entscheidet der Kostenträger im Einzelfall. Wir unterstützen Sie beim Antrag.
Was passiert, wenn mein Kind etwas Gesagtes nicht versteht oder sich nicht verständlich machen kann?
Wir nutzen unterstützte Kommunikation – etwa Gebärden oder Bildkarten – und geben Ihrem Kind Zeit. So entsteht ein zusätzlicher Weg, sich auszudrücken und Inhalte sicherer zu erfassen.
Bleibt mein Kind durch die Begleitung nicht von den anderen Kindern abgeschnitten?
Das ist genau unser Anliegen, zu verhindern. Wir arbeiten möglichst unauffällig und nutzen die Begleitung als Brücke zu den Mitschüler:innen – damit Kontakte und Freundschaften entstehen, statt Ihr Kind zu isolieren.
Sprechen wir über Ihr Kind

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Bedarf, Antrag und nächste Schritte – unverbindlich.
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Wir antworten rund um die Uhr per WhatsApp – kostenlos und unverbindlich.
Eigene Splash-Academy · Mehrstufiges Auswahlverfahren · Begleitung an Regel- und Förderschulen
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ob eine Schulbegleitung geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall.
Schulbegleitung bei Down-Syndrom (Trisomie 21)
Kinder mit Down-Syndrom lernen in ihrem eigenen Tempo und brauchen im Schulalltag verlässliche Unterstützung – beim Verstehen von Aufgaben, in der Kommunikation und in alltäglichen Situationen. Mit der richtigen Begleitung gelingt echte Teilhabe am gemeinsamen Unterricht.
So unterstützt Splash
- Unterstützung beim Lernen im individuellen Tempo
- Hilfe bei Kommunikation und sozialer Einbindung
- Begleitung in alltagspraktischen Situationen
- Förderung von Selbstständigkeit und Teilhabe

Häufige Fragen bei Down-Syndrom
Über welches Amt läuft die Schulbegleitung bei Down-Syndrom?
In der Regel über das Sozialamt – als Leistung zur Teilhabe an Bildung nach § 99 i.V.m. § 112 SGB IX. Einkommensunabhängig und für Familien kostenfrei.
Gilt das an Regel- und Förderschulen?
Ja. Der Anspruch hängt am individuellen Bedarf Ihres Kindes, nicht an der Schulform.
Wie viel Unterstützung bekommt mein Kind?
Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf – von punktueller Hilfe bis zu durchgehender Begleitung. Das klären wir gemeinsam mit Ihnen und dem Amt.
Wir begleiten bei diesen Diagnosen
Für jede Situation die passende Unterstützung – wählen Sie die Diagnose Ihres Kindes.
Außerdem begleiten wir bei:
- LRS / Legasthenie
- Dyskalkulie
- Sprach- & Kommunikationsstörungen
- Entwicklungsverzögerung
- Störung des Sozialverhaltens
- Schulangst & Schulvermeidung
- Angststörung
- Mutismus
- Depression & psych. Erkrankungen
- Trauma & PTBS
- Zerebralparese
- Mehrfachbehinderung
- Diabetes Typ 1
- Epilepsie
- FASD
- Tourette & Tics
- Sehbehinderung
- Hörbehinderung
Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?
In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.
1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?
2. Was beschreibt die Situation am ehesten?
3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?
Ihr Ergebnis
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Genau dafür sind wir da.
Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, was für Ihr Kind möglich ist – und erklären jeden Schritt.
Antwort rund um die Uhr per WhatsApp. Kostenlos. Ohne Verpflichtung.