Schulbegleitung bei Lernschwierigkeiten
Wenn Lesen, Schreiben oder Rechnen trotz aller Mühe nicht gelingen wollen, gerät für ein Kind schnell der ganze Schultag ins Wanken – und mit ihm das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Eine Schulbegleitung übernimmt nicht den Lernstoff, aber sie hilft Ihrem Kind, Aufgaben zu strukturieren, dranzubleiben und seinen Platz in der Klasse zu behaupten. So viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich.
Kostenloses BeratungsgesprächWhatsApp schreiben So läuft die Beantragung
Wie sich Lernschwierigkeiten im Schulalltag zeigen
Ob LRS/Legasthenie oder Dyskalkulie – im Klassenzimmer zeigt sich eine Lernschwierigkeit oft weniger im Test als im täglichen Erleben.
- Lesen und Schreiben deutlich erschwert (LRS): Buchstaben werden verdreht, das Abschreiben von der Tafel dauert lange, Texte zu erfassen kostet enorme Kraft.
- Rechnen fällt schwer (Dyskalkulie): Mengen und Zahlen bleiben abstrakt, einfache Rechenwege müssen immer wieder neu erarbeitet werden.
- Wachsende Überforderung und Vermeidung: Das Kind „vergisst“ Hefte, meldet sich nicht mehr oder zieht sich bei genau den Aufgaben zurück, die schwerfallen.
- Sinkender Selbstwert: Aus „Das kann ich noch nicht“ wird schnell „Ich bin dumm“ – ein Gefühl, das weit über das Fach hinaus belastet.
- Langsames Tempo und nachlassende Konzentration: Schriftliche Aufgaben dauern länger, und bei Frust lässt die Aufmerksamkeit zusätzlich nach.
Wie unsere Begleitung unterstützt
Wir übernehmen nicht den Lernstoff – das bleibt Aufgabe der Lehrkraft und der schulischen Förderung. Wir stützen die Teilhabe Ihres Kindes am Unterricht und seine Selbstorganisation.
- Aufgaben strukturieren: Wir zerlegen große Aufgaben in überschaubare Schritte, damit Ihr Kind weiß, womit es anfängt → Strukturierung
- Nachteilsausgleich im Unterricht begleiten: Wir helfen, gewährte Hilfen wie mehr Zeit oder andere Aufgabenformate im Alltag tatsächlich zu nutzen → unsere Methoden
- Motivation und Selbstwert stützen: Wir feiern kleine Fortschritte sichtbar und helfen dem Kind, Frust auszuhalten, statt aufzugeben.
- Vermeidung auffangen: Statt Druck setzen wir auf machbare nächste Schritte, damit schwierige Fächer wieder anfassbar werden.
- Selbstständigkeit als Ziel: Wir ziehen unsere Hilfe zurück, sobald Ihr Kind sie nicht mehr braucht.
Rechtsgrundlage & Antrag
Hier möchten wir ehrlich sein: Eine reine Lernschwäche – also LRS/Legasthenie oder Dyskalkulie für sich genommen – führt oft nicht zur Bewilligung einer Schulbegleitung. Ein Anspruch entsteht in der Regel erst, wenn eine begleitende seelische Belastung oder eine drohende Beeinträchtigung der Teilhabe hinzukommt; dann kann das Jugendamt eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII tragen. Wir wecken keine falschen Hoffnungen, sondern prüfen gemeinsam mit Ihnen ehrlich, ob in Ihrem Einzelfall ein Anspruch besteht – und begleiten Sie, wenn ja, durch den gesamten Antragsprozess.
Qualifikation unserer Begleiter:innen
Jede Begleiterin und jeder Begleiter durchläuft ein mehrstufiges Auswahlverfahren, bevor er bei uns anfängt. In unserer eigenen Splash-Academy schulen wir gezielt, wie man Kinder mit Lernschwierigkeiten strukturiert, ohne ihnen den Lernweg abzunehmen. Im Mittelpunkt steht immer, den Selbstwert des Kindes zu schützen.
Häufige Fragen
Bekommt mein Kind bei LRS oder Dyskalkulie automatisch eine Schulbegleitung?
Nein. Eine reine Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche reicht allein meist nicht aus. Erst wenn eine seelische Belastung oder eine drohende Teilhabebeeinträchtigung hinzukommt, kann ein Anspruch nach § 35a SGB VIII bestehen. Wir prüfen das offen mit Ihnen.
Hilft die Schulbegleitung meinem Kind beim Lernen von Lesen oder Rechnen?
Die Begleitung ist keine Nachhilfe und keine Förderung im Fach – das bleibt Sache der Lehrkraft. Wir helfen Ihrem Kind, am Unterricht teilzuhaben, Aufgaben zu strukturieren und sich zu organisieren.
Was ist der Unterschied zwischen Nachhilfe und Schulbegleitung?
Nachhilfe vermittelt den fachlichen Stoff. Eine Schulbegleitung sichert die Teilhabe am Schulalltag und unterstützt bei Struktur, Motivation und der Nutzung von Nachteilsausgleichen.
Mein Kind sagt, es sei „dumm“. Kann eine Begleitung dabei helfen?
Ja, genau hier setzen wir an. Wir machen Fortschritte sichtbar, helfen Frust auszuhalten und stützen den Selbstwert, damit aus dem Lernproblem kein dauerhaftes Bild vom eigenen Können wird.
Wie finden wir heraus, ob ein Anspruch besteht?
In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf die Situation Ihres Kindes und ordnen ein, ob ein Antrag beim Jugendamt sinnvoll und aussichtsreich ist. Den Ausschlag gibt am Ende immer der Kostenträger im Einzelfall.
Sprechen wir über Ihr Kind

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Bedarf, Antrag und nächste Schritte – unverbindlich.
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Wir antworten rund um die Uhr per WhatsApp – kostenlos und unverbindlich.
Eigene Splash-Academy · Mehrstufiges Auswahlverfahren · Begleitung an Regel- und Förderschulen
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ob eine Schulbegleitung geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall.
Lernschwierigkeiten im Schulalltag – Begleitung, die Druck nimmt
Wenn Lesen, Schreiben oder Rechnen dauerhaft schwerfallen, gerät der Schulalltag schnell unter Druck. Aus Lernschwierigkeiten werden oft Frust, Vermeidung und Selbstzweifel – ein Kreislauf, der die Teilhabe am Unterricht erschwert.
So unterstützt Splash bei Lernschwierigkeiten
- Strukturierte Unterstützung bei Aufgaben und Lernschritten
- Aufbereitung von Lerninhalten im passenden Tempo
- Stärkung von Motivation und Selbstvertrauen
- Enge Abstimmung mit Lehrkräften und Eltern

Häufige Fragen bei Lernschwierigkeiten
Bekommt mein Kind bei Lernschwierigkeiten (LRS oder Dyskalkulie) eine Schulbegleitung?
Entscheidend ist nicht die Lernschwäche allein, sondern ob die Teilhabe am Unterricht wesentlich beeinträchtigt ist – oft durch begleitende seelische Belastung. Wir helfen Ihnen, den Bedarf nachvollziehbar darzustellen.
Über welches Amt läuft die Schulbegleitung dann?
Häufig über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII, wenn eine seelische Beeinträchtigung droht oder vorliegt. Die genaue Zuständigkeit klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Was ist der Unterschied zur Nachhilfe oder Lerntherapie?
Schulbegleitung ersetzt keine Förderung oder Therapie, sondern ermöglicht die Teilhabe am Unterricht – durch Struktur, Entlastung und Begleitung im Schulalltag.
Wir begleiten bei diesen Diagnosen
Für jede Situation die passende Unterstützung – wählen Sie die Diagnose Ihres Kindes.
Außerdem begleiten wir bei:
- LRS / Legasthenie
- Dyskalkulie
- Sprach- & Kommunikationsstörungen
- Entwicklungsverzögerung
- Störung des Sozialverhaltens
- Schulangst & Schulvermeidung
- Angststörung
- Mutismus
- Depression & psych. Erkrankungen
- Trauma & PTBS
- Zerebralparese
- Mehrfachbehinderung
- Diabetes Typ 1
- Epilepsie
- FASD
- Tourette & Tics
- Sehbehinderung
- Hörbehinderung
Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?
In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.
1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?
2. Was beschreibt die Situation am ehesten?
3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?
Ihr Ergebnis
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Genau dafür sind wir da.
Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, was für Ihr Kind möglich ist – und erklären jeden Schritt.
Antwort rund um die Uhr per WhatsApp. Kostenlos. Ohne Verpflichtung.