Schulbegleitung · Diabetes Typ 1 · Neuruppin

Schulbegleitung bei Diabetes Typ 1 in Neuruppin

Mit Diabetes Typ 1 ist der Schulalltag voller Verantwortung – Blutzucker im Blick, Insulin zur richtigen Zeit, Sicherheit im Notfall. Unsere medizinisch geschulte Begleitung sorgt dafür, dass Ihr Kind sicher lernen und einfach Kind sein kann. Wir kennen die örtlichen Strukturen in Neuruppin und begleiten Antrag und Schulalltag.

✓ Kostenfrei für Familien✓ Antwort meist am selben Werktag

Schulbegleitung bei Diabetes Typ 1 in Neuruppin

Unser Ansatz bei Diabetes Typ 1

So begleiten wir Kinder mit Diabetes Typ 1 in Neuruppin

1

Blutzucker & Insulin

Begleitung bei Messung, Kohlenhydrat-Einschätzung und Insulingabe – altersgerecht und mit wachsender Selbständigkeit.

2

Notfallsicherheit

Sicheres Erkennen und Handeln bei Unter- und Überzuckerung, abgestimmt mit Eltern, Schule und behandelndem Team.

3

Ernährung, Sport & Alltag

Unterstützung bei Schulessen, Sportunterricht und Ausflügen, damit Ihr Kind überall dabei sein kann.

Schulbegleiterin unterstützt ein Kind mit Diabetes Typ 1 im Schulalltag in Neuruppin

Antrag & Kostenträger in Neuruppin

Wer zahlt die Schulbegleitung bei Diabetes Typ 1?

Bei Diabetes Typ 1 steht der medizinisch-pflegerische Bedarf im Vordergrund. Häufig ist die Krankenkasse über die häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) Kostenträger; je nach Einzelfall auch die Eingliederungshilfe über das Sozialamt.

Zuständig vor Ort (Eingliederungshilfe): Sozialamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Anschrift: Heinrich-Rau-Straße 27–30, 16816 Neuruppin
Telefon: 03391 688-5102

Für Sie als Familie ist die Schulbegleitung kostenfrei. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und begleiten das Verfahren.

Schulen in Neuruppin

Begleitung bei Diabetes Typ 1 an Schulen in Neuruppin

  • Grundschule Gildenhall
  • Karl-Liebknecht-Grundschule
  • Rosa-Luxemburg-Grundschule
  • Grundschule „Am Weinberg“ (Alt Ruppin)
  • Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium

Ihre Schule ist nicht dabei? Wir vermitteln in Neuruppin und Umgebung an allen Schulformen.

Schulgebäude – Schulbegleitung bei Diabetes Typ 1 an Schulen in Neuruppin

Häufige Fragen: Diabetes Typ 1 & Schulbegleitung in Neuruppin

Wer zahlt die Schulbegleitung bei Diabetes?

Bei medizinisch-pflegerischem Bedarf kann die Krankenkasse (häusliche Krankenpflege, § 37 SGB V) zuständig sein, je nach Fall auch die Eingliederungshilfe über das Sozialamt (§ 112 SGB IX). Den passenden Kostenträger prüfen wir mit Ihnen.

Was kostet die Schulbegleitung in Neuruppin?

Bei Bewilligung übernimmt der zuständige Kostenträger die Kosten vollständig – für Ihre Familie ist sie kostenfrei.

Kostenlos und unverbindlich

Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?

In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.

1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?

2. Was beschreibt die Situation am ehesten?

3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?

Ihr Ergebnis

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.

Schritt 1 von 3

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