Schulbegleitung · Autismus · Neuruppin

Schulbegleitung bei Autismus in Neuruppin

Kinder im Autismus-Spektrum brauchen Vorhersehbarkeit, Reizregulation und Unterstützung in sozialen Situationen. Unsere Schulbegleitung schafft verlässliche Strukturen und übersetzt zwischen Kind, Klasse und Lehrkraft. Wir kennen die örtlichen Strukturen in Neuruppin und begleiten Antrag und Schulalltag.

✓ Kostenfrei für Familien✓ Antwort meist am selben Werktag

Schulbegleitung bei Autismus in Neuruppin

Unser Ansatz bei Autismus

So begleiten wir Kinder mit Autismus in Neuruppin

1

Reizregulation & Rückzug

Wir erkennen Überlastung früh, schaffen Rückzugsmöglichkeiten und helfen, Reize im Schulalltag zu dosieren.

2

Kommunikation & soziale Teilhabe

Soziale Situationen werden begleitet und „übersetzt“, Missverständnisse aufgelöst, Kontakte behutsam angebahnt.

3

Vorhersehbarkeit & Übergänge

Klare Abläufe, angekündigte Wechsel und visuelle Hilfen geben Sicherheit – besonders bei Übergängen.

Schulbegleiterin unterstützt ein Kind mit Autismus im Schulalltag in Neuruppin

Antrag & Kostenträger in Neuruppin

Wer zahlt die Schulbegleitung bei Autismus?

Autismus gilt als (drohende) seelische Behinderung. Die Schulbegleitung läuft daher in Neuruppin in der Regel über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII.

Zuständig vor Ort: Jugendamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Anschrift: Heinrich-Rau-Straße 27–30, 16816 Neuruppin
Telefon: 03391 688-0
E-Mail: jugendamt@opr.de

Für Sie als Familie ist die Schulbegleitung kostenfrei. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und begleiten das Verfahren.

Schulen in Neuruppin

Begleitung bei Autismus an Schulen in Neuruppin

  • Grundschule Gildenhall
  • Karl-Liebknecht-Grundschule
  • Rosa-Luxemburg-Grundschule
  • Grundschule „Am Weinberg“ (Alt Ruppin)
  • Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium

Ihre Schule ist nicht dabei? Wir vermitteln in Neuruppin und Umgebung an allen Schulformen.

Schulgebäude – Schulbegleitung bei Autismus an Schulen in Neuruppin

Häufige Fragen: Autismus & Schulbegleitung in Neuruppin

Über welches Amt läuft Schulbegleitung bei Autismus?

Bei Autismus ohne geistige Behinderung ist meist das Jugendamt (§ 35a SGB VIII) zuständig; bei zusätzlicher geistiger oder körperlicher Behinderung das Sozialamt (§ 112 SGB IX). Die Zuständigkeit klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.

Was kostet die Schulbegleitung in Neuruppin?

Bei Bewilligung übernimmt der zuständige Kostenträger die Kosten vollständig – für Ihre Familie ist sie kostenfrei.

Kostenlos und unverbindlich

Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?

In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.

1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?

2. Was beschreibt die Situation am ehesten?

3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?

Ihr Ergebnis

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.

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