Schulbegleitung bei Mehrfachbehinderung

Wenn körperliche, geistige und manchmal auch psychische Bedarfe zusammenkommen, braucht Ihr Kind in der Schule mehr als punktuelle Hilfe – es braucht eine verlässliche Begleitung, die den ganzen Tag mitdenkt. Wir schauen genau hin, was Ihr Kind wirklich braucht, und gestalten Teilhabe Schritt für Schritt mit. Dabei gilt für uns: so viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich.

Kostenloses Beratungsgespräch So läuft die Beantragung

Wie sich Mehrfachbehinderung im Schulalltag zeigt

Komplexe Unterstützungsbedarfe sind so individuell wie jedes Kind – diese Situationen begegnen uns aber häufig.

  • Mehrere Bedarfe gleichzeitig: Körperliche, geistige und mitunter psychische Bedarfe kommen zusammen und beeinflussen sich gegenseitig – Lernen, Bewegung und Befinden lassen sich nicht getrennt betrachten.
  • Hoher Assistenz- und Strukturierungsbedarf: Vom Stundenbeginn bis zur Pause braucht Ihr Kind verlässliche Begleitung, klare Abläufe und oft eine durchgehende Eins-zu-eins-Unterstützung.
  • Kommunikation, die unterstützt werden muss: Lautsprache reicht häufig nicht aus; Mimik, Gebärden, Symbole oder Sprachcomputer werden zur Brücke, damit Ihr Kind sich mitteilen und mitbestimmen kann.
  • Pflegerische Bedarfe und Mobilität: Lagerung, Hilfsmittel, Toilettengänge oder das Wechseln zwischen Räumen bestimmen den Tagesablauf mit und brauchen Zeit und Sorgfalt.
  • Viele Beteiligte: Eltern, Schule, Therapeut:innen, Ärzt:innen und Kostenträger sind eingebunden – Teilhabe gelingt nur, wenn alle gut zusammenspielen.

Wie unsere Begleitung unterstützt

Wir setzen dort an, wo Ihr Kind im Alltag konkret Unterstützung braucht – und behalten seine Teilhabe im Blick.

  • Klare Strukturen geben Sicherheit: Wir machen den Schultag vorhersehbar und übersichtlich, damit Ihr Kind sich orientieren und Kraft fürs Lernen behalten kann → Strukturierung
  • Kommunikation ermöglichen: Wir nutzen und fördern unterstützte Kommunikation, damit Ihr Kind verstanden wird und sich ausdrücken kann → Unterstützte Kommunikation
  • Ihr Kind beteiligen: Wir fragen nach, beobachten genau und richten die Begleitung an dem aus, was Ihr Kind möchte und kann → Partizipation
  • Alle Beteiligten vernetzen: Wir stimmen uns eng mit Eltern, Schule und Therapie ab, damit die Teilhabeplanung an einem Strang zieht → Kooperation
  • Selbstständigkeit als Ziel: Wir ziehen unsere Hilfe zurück, sobald Ihr Kind sie nicht mehr braucht.

Wo medizinisch-pflegerische Maßnahmen nötig sind, sind wir ehrlich: Schulbegleitung unterstützt bei Struktur, Teilhabe, Kommunikation und aufmerksamer Beobachtung – sie ersetzt aber keine qualifizierte (Fach-)Pflege. Behandlungspflegerische Aufgaben erfordern je nach Träger besonders geschultes oder pflegerisches Fachpersonal. Was zu unserer Begleitung gehört und was in andere Hände gehört, klären wir mit Ihnen offen, bevor es losgeht.

Rechtsgrundlage & Antrag

Bei einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung kommt in der Regel die Eingliederungshilfe als Leistung zur Teilhabe an Bildung in Betracht – zuständig ist meist das Sozialamt, rechtliche Grundlage ist § 112 SGB IX. Ob eine Schulbegleitung im Einzelfall geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

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Qualifikation unserer Begleiter:innen

Unsere Schulbegleiter:innen durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren, bevor sie zu einem Kind kommen. In unserer eigenen Splash-Academy bereiten wir sie gezielt auf ihre Aufgabe vor und schulen sie indikationsspezifisch – gerade bei komplexen Unterstützungsbedarfen, unterstützter Kommunikation und der Zusammenarbeit im großen Team. So ist Ihr Kind von Anfang an in erfahrenen Händen.

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Häufige Fragen

Mein Kind hat mehrere Behinderungen – ist eine einzelne Schulbegleitung überhaupt ausreichend?

In vielen Fällen ja: Eine gut vorbereitete Schulbegleitung deckt Struktur, Assistenz, Kommunikation und Teilhabe ab. Wo zusätzlich medizinisch-pflegerische Maßnahmen nötig sind, klären wir gemeinsam, welche Unterstützung darüber hinaus gebraucht wird – ehrlich und ohne falsche Versprechen.

Übernimmt die Schulbegleitung auch pflegerische oder medizinische Aufgaben?

Schulbegleitung unterstützt bei Alltag, Struktur und Teilhabe und kann bei einfachen Handgriffen helfen. Behandlungspflege – etwa Medikamentengabe oder spezielle medizinische Maßnahmen – erfordert je nach Träger qualifizierte (Fach-)Pflege oder eine besondere Schulung und ist keine Standardleistung der Schulbegleitung. Was im Einzelfall möglich ist, besprechen wir vorab.

Mein Kind spricht nicht oder kaum – wie kann Begleitung da gelingen?

Sehr gut, denn Kommunikation läuft über viele Wege. Wir arbeiten mit Mimik, Gebärden, Symbolen oder Sprachcomputern und fördern die unterstützte Kommunikation, damit Ihr Kind verstanden wird und mitbestimmen kann.

Wer ist für den Antrag zuständig?

Bei körperlicher und/oder geistiger Behinderung ist die Eingliederungshilfe meist beim Sozialamt angesiedelt (§ 112 SGB IX). Die endgültige Entscheidung trifft der Kostenträger im Einzelfall. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.

Wie funktioniert die Abstimmung mit Schule, Therapie und Ärzt:innen?

Wir verstehen uns als Teil eines Teams. Wir stimmen uns regelmäßig mit allen Beteiligten ab, bringen unsere Beobachtungen ein und sorgen dafür, dass die Teilhabeplanung Ihres Kindes zusammenpasst.

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Schulassistenz für brandenburger Kinder

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Eigene Splash-Academy · Mehrstufiges Auswahlverfahren · Begleitung an Regel- und Förderschulen

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ob eine Schulbegleitung geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall.

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