Genetische Syndrome – weitere Diagnosen

Unter diesem Bereich bündeln wir verschiedene seltene genetische Syndrome. Die Ausprägungen sind sehr unterschiedlich – selbst bei gleicher Diagnose kann der Alltag in der Schule völlig anders aussehen. Deshalb planen wir eine Begleitung immer individuell und gemeinsam mit Ihnen.

Kostenlose Beratung So läuft die Beantragung

Fragiles-X-Syndrom

Das Fragile-X-Syndrom ist eine vererbte Veränderung des X-Chromosoms und eine häufige Ursache erblich bedingter Lernschwierigkeiten. In der Schule zeigen sich oft Unterstützungsbedarf beim Lernen, eine erhöhte Reizempfindlichkeit sowie Bedarf im sozialen und kommunikativen Bereich. Rechtlich wird ein Bedarf meist über eine geistige oder körperliche Behinderung (§ 112 SGB IX) eingeordnet. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.

Rett-Syndrom

Das Rett-Syndrom ist eine seltene genetische Entwicklungsstörung, die vor allem Mädchen betrifft und Motorik, Kommunikation und Handgebrauch beeinträchtigt. In der Schule besteht häufig ein hoher Bedarf bei Kommunikation, Motorik und Teilhabe am Unterricht – Lautsprache ist oft eingeschränkt, sodass alternative Kommunikationswege wichtig werden. Rechtlich wird der Bedarf meist über eine geistige bzw. körperliche Behinderung (§ 112 SGB IX) eingeordnet. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.

Angelman-Syndrom

Das Angelman-Syndrom ist eine genetische Besonderheit, die mit Entwicklungsverzögerung, eingeschränkter Lautsprache und oft mit einem fröhlich-zugewandten Wesen einhergeht. In der Schule zeigt sich Bedarf vor allem bei Kommunikation, Lernen und Motorik, häufig auch bei Aufmerksamkeit und Bewegungsdrang. Rechtlich wird der Bedarf meist über eine geistige bzw. körperliche Behinderung (§ 112 SGB IX) eingeordnet. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.

Prader-Willi-Syndrom

Das Prader-Willi-Syndrom ist eine genetische Veränderung, die unter anderem Lernen, Verhalten und das Essverhalten beeinflusst. In der Schule kann Bedarf beim Lernen, in der Verhaltenssteuerung und im sozialen Miteinander entstehen; Struktur und verlässliche Abläufe helfen oft. Rechtlich wird der Bedarf meist über eine geistige bzw. körperliche Behinderung (§ 112 SGB IX) eingeordnet. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.

Williams-Beuren-Syndrom

Das Williams-Beuren-Syndrom ist eine seltene genetische Besonderheit, die oft mit ausgeprägter Sprachfreude bei gleichzeitigen Lernschwierigkeiten einhergeht. In der Schule kann Bedarf beim Lernen, bei der Konzentration sowie im sozialen und emotionalen Bereich bestehen. Rechtlich wird der Bedarf meist über eine geistige bzw. körperliche Behinderung (§ 112 SGB IX) eingeordnet. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.

Noonan-Syndrom

Das Noonan-Syndrom ist eine genetische Erkrankung mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen, die körperliche Merkmale und teils auch das Lernen betreffen kann. In der Schule reicht der mögliche Bedarf von Unterstützung beim Lernen bis zu Begleitung bei motorischen oder gesundheitlichen Themen – je nach individueller Ausprägung. Rechtlich wird ein Bedarf meist über eine geistige bzw. körperliche Behinderung (§ 112 SGB IX) eingeordnet. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.

So unterstützt Splash

Wir begleiten jedes Kind individuell – orientiert an seinem Tempo, seinen Stärken und dem konkreten Schulalltag. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter werden in unserer eigenen Splash-Academy auf diese unterschiedlichen Bedarfe vorbereitet. Je nach Syndrom setzen wir besonders auf klare Strukturierung und auf Unterstützte Kommunikation, wenn Lautsprache eingeschränkt ist.

Unsicher, ob es passt? Sprechen wir darüber.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Bedarf, Antrag und nächste Schritte – unverbindlich.

Beratungsgespräch anfragen WhatsApp schreiben

Antwort rund um die Uhr per WhatsApp – kostenlos und unverbindlich.

Eigene Splash-Academy · Mehrstufiges Auswahlverfahren · Begleitung an Regel- und Förderschulen

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ob eine Schulbegleitung geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall.

Jetzt kostenfrei für Ihr Kind anfragen

Kostenfrei & unverbindlich anfragen – wir melden uns persönlich bei Ihnen, meist sofort.

Es genügen Name & Telefon. Den Rest klären wir gemeinsam.

Klick wechselt zu: REVIEW
WhatsApp