Psychische Erkrankungen – weitere Diagnosen
In diesem Bereich bündeln wir Bindungs- und Beziehungsthemen, die im Schulalltag spürbar werden – wenn Nähe, Distanz und Vertrauen schwerfallen. Jedes Kind und jede Situation ist anders. Ob und wie eine Schulbegleitung passt, klären wir gemeinsam und ganz individuell mit Ihnen.
Bindungsstörungen
Bindungsstörungen beschreiben Schwierigkeiten, tragfähige und verlässliche Beziehungen aufzubauen – oft, wenn frühe Bezugserfahrungen belastet waren. In der Schule zeigt sich das häufig in einem ringenden Verhältnis von Nähe und Distanz, in Unsicherheit beim Vertrauen oder in Schwierigkeiten der Selbstregulation. Eine Schulbegleitung kann hier als verlässliche, ruhige Beziehungsperson Halt geben. Liegt eine seelische Behinderung oder droht eine solche, kann ein Anspruch nach § 35a SGB VIII bestehen. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.
Reaktive Bindungsstörung
Die reaktive Bindungsstörung kann sich entwickeln, wenn ein Kind früh wenig verlässliche Zuwendung erfahren hat; es fällt dann schwer, Trost und Beziehung anzunehmen. Im Unterricht braucht es häufig viel Geduld, einen sicheren Rahmen und eine geduldig wachsende Vertrauensbeziehung statt Druck. Eine Begleitung unterstützt beim Beziehungsaufbau, beim Aushalten von Nähe und bei der emotionalen Regulation. Als seelische Behinderung im Sinne von § 35a SGB VIII kann ein Anspruch entstehen. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.
Frühkindliche Beziehungsstörungen
Frühkindliche Beziehungsstörungen umfassen Beeinträchtigungen im frühen Beziehungserleben, die sich später im Kontakt zu Erwachsenen und Gleichaltrigen zeigen können. In der Schule geht es vor allem um verlässliche Beziehung, behutsame Nähe-Distanz-Gestaltung und Unterstützung bei der Selbststeuerung in herausfordernden Momenten. Eine Begleitung schafft Kontinuität und einen sicheren Ort. Bei einer seelischen Behinderung kann ein Anspruch nach § 35a SGB VIII bestehen. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.
Störung mit Enthemmung des Sozialkontakts
Bei einer Störung mit Enthemmung des Sozialkontakts geht ein Kind sehr offen und wenig zurückhaltend auf auch unbekannte Menschen zu, wodurch das Gespür für angemessene Nähe und Grenzen weniger ausgeprägt ist. In der Schule hilft eine ruhige Begleitung dabei, Nähe und Distanz einzuordnen, Vertrauen in tragfähige Beziehungen aufzubauen und Impulse zu regulieren. Liegt eine seelische Behinderung vor oder droht sie, kann ein Anspruch nach § 35a SGB VIII bestehen. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.
So unterstützt Splash
Wir begleiten beziehungsorientiert und traumasensibel: behutsam, verlässlich und im Tempo des Kindes. Unsere Begleitungen werden in der eigenen Splash-Academy für den feinfühligen Umgang mit Nähe, Distanz, Vertrauen und Regulation geschult. Passende Ansätze finden Sie in unseren Methoden zur traumasensiblen Begleitung und zur Emotionsregulation.
Unsicher, ob es passt? Sprechen wir darüber.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Bedarf, Antrag und nächste Schritte – unverbindlich.
Beratungsgespräch anfragen WhatsApp schreiben
Antwort rund um die Uhr per WhatsApp – kostenlos und unverbindlich.
Eigene Splash-Academy · Mehrstufiges Auswahlverfahren · Begleitung an Regel- und Förderschulen
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ob eine Schulbegleitung geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall.