Neuroentwicklungsstörungen – weitere Diagnosen
Dieser Bereich umfasst Entwicklungsstörungen rund um Motorik, Koordination und Lernen – von der Feinmotorik beim Schreiben über die Bewegungsplanung bis hin zu kombinierten Ausprägungen. Jede Ausprägung ist anders, und kein Kind gleicht dem anderen. Was im Schulalltag wirklich entlastet, klären wir individuell mit Ihnen.
Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen
Eine umschriebene Verzögerung in der Entwicklung von Bewegung und Geschicklichkeit, ohne dass eine andere Erkrankung sie erklärt. In der Schule zeigt sich der Bedarf oft beim Schreiben und in der Feinmotorik, bei langsamem Arbeitstempo und beim Ordnen von Material und Abläufen. Rechtlich kommt meist eine Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX bei (drohender) Behinderung in Betracht; steht eine seelische Belastung im Vordergrund, kann § 35a SGB VIII der Weg sein. Welcher Rahmen passt und ob eine Begleitung sinnvoll ist, klären wir individuell.
Entwicklungsdyspraxie
Bei der Entwicklungsdyspraxie fällt es schwer, Bewegungen zu planen und in der richtigen Reihenfolge auszuführen – obwohl Kraft und Beweglichkeit grundsätzlich da sind. Im Schulalltag betrifft das häufig das Schreiben und die Feinmotorik, das Tempo bei mehrschrittigen Aufgaben sowie die Organisation von Abläufen und Arbeitsplatz. Rechtsweg ist in der Regel die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX bei Behinderung, bei seelischer Belastung kommt § 35a SGB VIII in Frage. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.
Kombinierte Entwicklungsstörungen
Hier treten mehrere Entwicklungsbereiche gemeinsam auf, etwa Motorik zusammen mit Sprache oder schulischen Fertigkeiten – das Bild ist von Kind zu Kind sehr unterschiedlich. Der Schulbedarf reicht entsprechend vom Schreiben und der Feinmotorik über ein angepasstes Tempo bis zur Struktur und Organisation des Lernens. Je nach Schwerpunkt führt der Weg über § 112 SGB IX bei Behinderung oder über § 35a SGB VIII, wenn eine seelische Belastung im Vordergrund steht. Welcher Unterstützungsbedarf konkret besteht, klären wir individuell.
Koordinationsstörung (UEMF)
Die Umschriebene Entwicklungsstörung motorischer Funktionen (UEMF), oft als Koordinationsstörung bezeichnet, zeigt sich in ungeschickten, schwer steuerbaren Bewegungsabläufen im Alltag und in der Schule. Typisch ist Unterstützungsbedarf beim Schreiben und in der Feinmotorik, bei einem realistischen Arbeitstempo und beim Strukturieren von Aufgaben und Material. Rechtlich kommt meist § 112 SGB IX bei Behinderung in Betracht, bei seelischer Belastung § 35a SGB VIII. Ob eine Schulbegleitung passt und wie sie aussehen kann, klären wir individuell.
So unterstützt Splash
Wir begleiten Ihr Kind individuell und mit Blick auf das, was im Alltag wirklich trägt – nicht nach Schema, sondern nach Bedarf. Unsere Begleiterinnen und Begleiter werden in unserer eigenen Splash-Academy geschult, gerade für Themen wie Tempo, Feinmotorik und Organisation. Praktisch arbeiten wir viel mit klaren Abläufen und mehr Eigenständigkeit – mehr dazu unter Strukturierung und Selbstständigkeit fördern.
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Diese Seite dient der Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ob eine Schulbegleitung geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall.