Schulbegleitung · ADHS · Potsdam
Schulbegleitung bei ADHS in Potsdam
Bei ADHS fällt vieles im Schulalltag schwerer – ruhig sitzen, sich konzentrieren, an alles denken. Unsere Schulbegleitung gibt Ihrem Kind Struktur, reduziert Reizüberflutung und stärkt die Selbstregulation, ohne es auszubremsen. Wir kennen die örtlichen Strukturen in Potsdam und begleiten Antrag und Schulalltag.
✓ Kostenfrei für Familien✓ Antwort meist am selben Werktag

Unser Ansatz bei ADHS
So begleiten wir Kinder mit ADHS in Potsdam
Struktur & Orientierung
Klare Tagesabläufe, visuelle Pläne und ein ruhiger Arbeitsplatz helfen Ihrem Kind, im Unterricht den Faden zu behalten.
Impulskontrolle & Pausen
Wir begleiten in Reiz- und Konfliktmomenten, geben Pausensignale und üben Strategien zur Selbststeuerung.
Konzentration & Arbeitsorganisation
Aufgaben werden in machbare Schritte zerlegt, Material sortiert, Erfolge sichtbar gemacht – für mehr Fokus und Selbstvertrauen.

Antrag & Kostenträger in Potsdam
Wer zahlt die Schulbegleitung bei ADHS?
ADHS gilt als (drohende) seelische Behinderung. Die Schulbegleitung läuft daher in Potsdam in der Regel über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII.
Zuständig vor Ort: Landeshauptstadt Potsdam – AG Teilhabe
Anschrift: Behlertstraße 3a, 14467 Potsdam
Telefon: 0331 289-2195
E-Mail: EingliederungshilfeKijuSeelisch@rathaus.potsdam.de
Für Sie als Familie ist die Schulbegleitung kostenfrei. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und begleiten das Verfahren.
Schulen in Potsdam
Begleitung bei ADHS an Schulen in Potsdam
- Grundschule am Humboldtring
- Grundschule „Bruno H. Bürgel“
- Grundschule am Priesterweg
- Karl-Foerster-Grundschule
- Eisenhart-Grundschule
- Goethe-Grundschule (Babelsberg)
- Helmholtz-Gymnasium
- Humboldt-Gymnasium
- Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium
- Voltaire-Gesamtschule
- Montessori-Oberschule
- Leibniz-Gymnasium
Ihre Schule ist nicht dabei? Wir vermitteln in Potsdam und Umgebung an allen Schulformen.

Häufige Fragen: ADHS & Schulbegleitung in Potsdam
Wird Schulbegleitung bei ADHS bewilligt?
ADHS gilt als (drohende) seelische Behinderung – die Schulbegleitung wird in der Regel über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII bewilligt, sofern eine fachärztliche bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme den Teilhabebedarf belegt.
Was kostet die Schulbegleitung in Potsdam?
Bei Bewilligung übernimmt der zuständige Kostenträger die Kosten vollständig – für Ihre Familie ist sie kostenfrei.
Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?
In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.
1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?
2. Was beschreibt die Situation am ehesten?
3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?
Ihr Ergebnis
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.
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