Schulbegleitung · Diabetes Typ 1 · Frankfurt (Oder)
Schulbegleitung bei Diabetes Typ 1 in Frankfurt (Oder)
Mit Diabetes Typ 1 ist der Schulalltag voller Verantwortung – Blutzucker im Blick, Insulin zur richtigen Zeit, Sicherheit im Notfall. Unsere medizinisch geschulte Begleitung sorgt dafür, dass Ihr Kind sicher lernen und einfach Kind sein kann. Wir kennen die örtlichen Strukturen in Frankfurt (Oder) und begleiten Antrag und Schulalltag.
✓ Kostenfrei für Familien✓ Antwort meist am selben Werktag

Unser Ansatz bei Diabetes Typ 1
So begleiten wir Kinder mit Diabetes Typ 1 in Frankfurt (Oder)
Blutzucker & Insulin
Begleitung bei Messung, Kohlenhydrat-Einschätzung und Insulingabe – altersgerecht und mit wachsender Selbständigkeit.
Notfallsicherheit
Sicheres Erkennen und Handeln bei Unter- und Überzuckerung, abgestimmt mit Eltern, Schule und behandelndem Team.
Ernährung, Sport & Alltag
Unterstützung bei Schulessen, Sportunterricht und Ausflügen, damit Ihr Kind überall dabei sein kann.

Antrag & Kostenträger in Frankfurt (Oder)
Wer zahlt die Schulbegleitung bei Diabetes Typ 1?
Bei Diabetes Typ 1 steht der medizinisch-pflegerische Bedarf im Vordergrund. Häufig ist die Krankenkasse über die häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) Kostenträger; je nach Einzelfall auch die Eingliederungshilfe über das Sozialamt.
Zuständig vor Ort (Eingliederungshilfe): Stadt Frankfurt (Oder) – Amt für Jugend und Soziales
Anschrift: Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 552-5000
Für Sie als Familie ist die Schulbegleitung kostenfrei. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und begleiten das Verfahren.
Schulen in Frankfurt (Oder)
Begleitung bei Diabetes Typ 1 an Schulen in Frankfurt (Oder)
- Lessing-Grundschule
- Lenné-Grundschule
- Grundschule Mitte
- Karl-Liebknecht-Gymnasium
- Friedrich-Gymnasium
Ihre Schule ist nicht dabei? Wir vermitteln in Frankfurt (Oder) und Umgebung an allen Schulformen.

Häufige Fragen: Diabetes Typ 1 & Schulbegleitung in Frankfurt (Oder)
Wer zahlt die Schulbegleitung bei Diabetes?
Bei medizinisch-pflegerischem Bedarf kann die Krankenkasse (häusliche Krankenpflege, § 37 SGB V) zuständig sein, je nach Fall auch die Eingliederungshilfe über das Sozialamt (§ 112 SGB IX). Den passenden Kostenträger prüfen wir mit Ihnen.
Was kostet die Schulbegleitung in Frankfurt (Oder)?
Bei Bewilligung übernimmt der zuständige Kostenträger die Kosten vollständig – für Ihre Familie ist sie kostenfrei.
Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?
In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.
1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?
2. Was beschreibt die Situation am ehesten?
3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?
Ihr Ergebnis
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.
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