Schulbegleitung · Autismus · Falkensee
Schulbegleitung bei Autismus in Falkensee
Kinder im Autismus-Spektrum brauchen Vorhersehbarkeit, Reizregulation und Unterstützung in sozialen Situationen. Unsere Schulbegleitung schafft verlässliche Strukturen und übersetzt zwischen Kind, Klasse und Lehrkraft. Wir kennen die örtlichen Strukturen in Falkensee und begleiten Antrag und Schulalltag.
✓ Kostenfrei für Familien✓ Antwort meist am selben Werktag

Unser Ansatz bei Autismus
So begleiten wir Kinder mit Autismus in Falkensee
Reizregulation & Rückzug
Wir erkennen Überlastung früh, schaffen Rückzugsmöglichkeiten und helfen, Reize im Schulalltag zu dosieren.
Kommunikation & soziale Teilhabe
Soziale Situationen werden begleitet und „übersetzt“, Missverständnisse aufgelöst, Kontakte behutsam angebahnt.
Vorhersehbarkeit & Übergänge
Klare Abläufe, angekündigte Wechsel und visuelle Hilfen geben Sicherheit – besonders bei Übergängen.

Antrag & Kostenträger in Falkensee
Wer zahlt die Schulbegleitung bei Autismus?
Autismus gilt als (drohende) seelische Behinderung. Die Schulbegleitung läuft daher in Falkensee in der Regel über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII.
Zuständig vor Ort: Jugendamt Landkreis Havelland
Anschrift: Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
Telefon: 03385 551-7000
E-Mail: jugendamt@havelland.de
Für Sie als Familie ist die Schulbegleitung kostenfrei. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und begleiten das Verfahren.
Schulen in Falkensee
Begleitung bei Autismus an Schulen in Falkensee
- Erich-Kästner-Grundschule
- Adolph-Diesterweg-Grundschule
- Lessing-Grundschule
- Geschwister-Scholl-Grundschule
- Europaschule am Gutspark
- Lise-Meitner-Gymnasium
- Vicco-von-Bülow-Gymnasium
- Gesamtschule „Immanuel Kant“
- Oberschule Falkensee
- Oberschule Friedrich Engels
Ihre Schule ist nicht dabei? Wir vermitteln in Falkensee und Umgebung an allen Schulformen.

Häufige Fragen: Autismus & Schulbegleitung in Falkensee
Über welches Amt läuft Schulbegleitung bei Autismus?
Bei Autismus ohne geistige Behinderung ist meist das Jugendamt (§ 35a SGB VIII) zuständig; bei zusätzlicher geistiger oder körperlicher Behinderung das Sozialamt (§ 112 SGB IX). Die Zuständigkeit klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.
Was kostet die Schulbegleitung in Falkensee?
Bei Bewilligung übernimmt der zuständige Kostenträger die Kosten vollständig – für Ihre Familie ist sie kostenfrei.
Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?
In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.
1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?
2. Was beschreibt die Situation am ehesten?
3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?
Ihr Ergebnis
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.
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