Schulbegleitung bei geistiger und körperlicher Behinderung
Ihr Kind hat ein Recht auf Bildung – im eigenen Tempo und mit der Unterstützung, die es braucht. Eine Schulbegleitung sorgt dafür, dass eine geistige oder körperliche Behinderung nicht zwischen Ihrem Kind und dem Unterricht steht. Wir begleiten ganz nah an den Bedürfnissen Ihres Kindes – und immer mit dem Blick darauf, was es schon selbst kann. So viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich.
Wie sich geistige und körperliche Behinderung im Schulalltag zeigt
Jedes Kind ist anders – diese Themen begegnen uns im Schulalltag besonders häufig:
- Teilhabe am Unterricht trotz unterschiedlichem Lerntempo: Aufgaben brauchen mehr Zeit, kleinere Schritte oder eine andere Erklärung. Ihr Kind soll mitmachen können, statt zurückzubleiben.
- Pflege, Mobilität und Hilfsmittel: Toilettengang, Lagerung, Essen, der Weg in den nächsten Raum oder der Umgang mit Rollstuhl, Stehständer und anderen Hilfsmitteln gehören für viele Kinder zum Schultag dazu.
- Kommunikation – lautsprachlich oder unterstützt: Manche Kinder sprechen, andere verständigen sich über Gebärden, Symbolkarten oder Talker. Verstanden zu werden ist die Grundlage für alles Weitere.
- Soziale Einbindung in die Klasse: Dazugehören, mitspielen, in der Pause nicht allein sein – Kontakt zu Mitschüler:innen entsteht nicht immer von selbst.
- Selbstständigkeit Schritt für Schritt: Was heute noch Hilfe braucht, kann morgen vielleicht allein gelingen. Wir behalten Entwicklungsschritte im Blick.
Wie unsere Begleitung unterstützt
Wir setzen genau dort an, wo Ihr Kind Unterstützung braucht – ohne ihm etwas abzunehmen, was es selbst schaffen kann:
- Unterstützte Kommunikation ermöglichen: Wir arbeiten mit dem Kommunikationsweg Ihres Kindes – Sprache, Gebärden, Symbolkarten oder Talker – und sorgen dafür, dass es gehört wird. → Mehr zu unseren Methoden
- Abläufe strukturieren: Klare, vorhersehbare Tagesabläufe und vorbereitete Übergänge geben Sicherheit und entlasten den Schultag. → Strukturierung
- Pflege und Mobilität verlässlich begleiten: Wir unterstützen bei Wegen, Lagerung und im Umgang mit Hilfsmitteln – diskret und respektvoll.
- Soziale Einbindung fördern: Wir schaffen Brücken zur Klasse, ohne uns dazwischenzustellen, und ziehen uns zurück, wo Kontakte von selbst tragen.
- Würde und Selbstbestimmung wahren: Wir handeln so, dass die Würde Ihres Kindes immer gewahrt bleibt, und beziehen es so weit wie möglich in Entscheidungen ein. → Selbstständigkeit fördern
- Selbstständigkeit als Ziel: Wir ziehen unsere Hilfe zurück, sobald Ihr Kind sie nicht mehr braucht.
Rechtsgrundlage & Antrag
Bei einer geistigen oder körperlichen Behinderung kann eine Schulbegleitung in der Regel als Leistung zur Teilhabe an Bildung im Rahmen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. Zuständiger Kostenträger ist dann meist das Sozialamt nach § 112 SGB IX. Ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht und in welchem Umfang, prüft und entscheidet der zuständige Kostenträger individuell. Wir begleiten Sie durch den Antragsprozess und unterstützen Sie bei den nötigen Schritten.
Qualifikation unserer Begleiter:innen
Jede:r Schulbegleiter:in durchläuft ein mehrstufiges Auswahlverfahren, bevor sie oder er an die Seite eines Kindes kommt. In unserer eigenen Splash-Academy bereiten wir auf den Schulalltag vor – mit gezielter Schulung zu unterstützter Kommunikation, Pflege und Mobilität sowie zum würdevollen Umgang bei körperlicher und geistiger Behinderung. So passt die Begleitung wirklich zu Ihrem Kind.
Häufige Fragen
Mein Kind kann nicht lautsprachlich kommunizieren – kann die Begleitung trotzdem helfen?
Ja. Wir arbeiten mit dem Kommunikationsweg, der zu Ihrem Kind passt – ob Gebärden, Symbolkarten oder ein elektronischer Talker. Wichtig ist uns, dass Ihr Kind verstanden wird und sich mitteilen kann.
Übernimmt die Schulbegleitung auch pflegerische Aufgaben?
Unsere Begleitung unterstützt im Schulalltag bei Mobilität, Lagerung und alltäglichen Verrichtungen, soweit das vereinbart und nötig ist. Welche pflegerischen Aufgaben konkret dazugehören, klären wir gemeinsam mit Ihnen und der Schule.
Geht eine Schulbegleitung nur an der Förderschule oder auch an der Regelschule?
Beides ist möglich. Wir begleiten Kinder sowohl an Regel- als auch an Förderschulen – entscheidend ist der individuelle Bedarf Ihres Kindes, nicht die Schulform.
Nimmt die Begleitung meinem Kind nicht die Selbstständigkeit?
Im Gegenteil. Wir helfen nur dort, wo es nötig ist, und ziehen uns Schritt für Schritt zurück, sobald Ihr Kind etwas selbst kann. Mehr Selbstständigkeit ist unser Ziel, nicht mehr Abhängigkeit.
Wer trägt die Kosten für die Schulbegleitung?
Bei körperlicher oder geistiger Behinderung kommt meist das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX in Frage. Über Anspruch und Umfang entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall – wir begleiten Sie durch den Antrag.
Sprechen wir über Ihr Kind

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Bedarf, Antrag und nächste Schritte – unverbindlich.
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Eigene Splash-Academy · Mehrstufiges Auswahlverfahren · Begleitung an Regel- und Förderschulen
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ob eine Schulbegleitung geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall.
Schulbegleitung bei geistiger und körperlicher Behinderung
Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung brauchen im Schulalltag verlässliche Unterstützung – beim Lernen, in der Bewegung, bei der Kommunikation und in der Selbstversorgung. Erst sie macht echte Teilhabe am gemeinsamen Unterricht möglich.
So unterstützt Splash
- Unterstützung beim Lernen und bei der Kommunikation
- Hilfe bei Mobilität, Orientierung und im Tagesablauf
- Begleitung bei pflegerischen und alltagspraktischen Bedarfen
- Förderung von Selbstständigkeit und Teilhabe

Häufige Fragen bei geistiger und körperlicher Behinderung
Über welches Amt läuft die Schulbegleitung bei Behinderung?
Bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung in der Regel über das Sozialamt – als Leistung zur Teilhabe an Bildung nach § 99 i.V.m. § 112 SGB IX. Einkommensunabhängig und für Familien kostenfrei.
Gilt das auch an Förderschulen?
Ja. Der Anspruch hängt am individuellen Bedarf Ihres Kindes, nicht an der Schulform – an Regel- wie Förderschulen.
Werden auch pflegerische Hilfen übernommen?
Die Begleitung kann pflegerische und alltagspraktische Hilfen umfassen. Welcher Bedarf vorliegt und wer Kostenträger ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Wir begleiten bei diesen Diagnosen
Für jede Situation die passende Unterstützung – wählen Sie die Diagnose Ihres Kindes.
Außerdem begleiten wir bei:
- LRS / Legasthenie
- Dyskalkulie
- Sprach- & Kommunikationsstörungen
- Entwicklungsverzögerung
- Störung des Sozialverhaltens
- Schulangst & Schulvermeidung
- Angststörung
- Mutismus
- Depression & psych. Erkrankungen
- Trauma & PTBS
- Zerebralparese
- Mehrfachbehinderung
- Diabetes Typ 1
- Epilepsie
- FASD
- Tourette & Tics
- Sehbehinderung
- Hörbehinderung
Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?
In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.
1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?
2. Was beschreibt die Situation am ehesten?
3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?
Ihr Ergebnis
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Genau dafür sind wir da.
Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, was für Ihr Kind möglich ist – und erklären jeden Schritt.
Antwort rund um die Uhr per WhatsApp. Kostenlos. Ohne Verpflichtung.