Pränatale & frühe Schädigungen

Hier bündeln wir Diagnosen, die durch Einflüsse vor, während oder kurz nach der Geburt entstehen – von Substanzexposition über Frühgeburt bis zu Sauerstoffmangel und früh erworbenen Hirnschädigungen. Die Auswirkungen auf den Schulalltag sind sehr unterschiedlich. Jede Situation ist anders, und wir beraten Sie individuell.

Kostenlose Beratung So läuft die Beantragung

Substanzexposition vor der Geburt

Wenn ein Kind vor der Geburt Alkohol, Nikotin, Medikamenten oder anderen Substanzen ausgesetzt war, kann das die Entwicklung von Gehirn und Nervensystem beeinflussen. In der Schule zeigen sich oft Schwierigkeiten mit Aufmerksamkeit und Regulation, ein langsameres Lerntempo, motorische Unsicherheiten und rasche Ermüdung. Die häufigste Form, das Fetale Alkoholspektrum, behandeln wir auf einer eigenen Seite: FASD. Der Rechtsweg hängt vom Schwerpunkt ab – bei seelischer Behinderung über § 35a SGB VIII, bei körperlicher oder geistiger Behinderung über § 112 SGB IX. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.

Folgen einer Frühgeburt

Kinder, die deutlich zu früh geboren wurden, holen vieles auf – manche behalten aber Auswirkungen auf Konzentration, Selbstregulation, Lerntempo, Feinmotorik und Belastbarkeit. In der Schule kann sich das als erhöhte Ermüdung, Schwierigkeiten beim Aufmerksamkeitswechsel oder als verzögertes Lerntempo zeigen. Der Rechtsweg richtet sich nach dem Schwerpunkt des Bedarfs – bei seelischer Behinderung § 35a SGB VIII, bei körperlicher oder geistiger Behinderung § 112 SGB IX. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.

Sauerstoffmangel bei der Geburt

Ein Sauerstoffmangel rund um die Geburt kann das Gehirn schädigen und sich später in unterschiedlicher Ausprägung zeigen. Im Schulalltag können Aufmerksamkeit, Regulation, Lerntempo und Motorik betroffen sein, dazu eine schnellere Ermüdung über den Tag. Welcher Rechtsweg greift, hängt vom Schwerpunkt ab – § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung, § 112 SGB IX bei körperlicher oder geistiger Behinderung. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.

Früh erworbene Hirnschädigung

Eine in den ersten Lebensmonaten oder -jahren erworbene Hirnschädigung – etwa durch Infektion, Unfall oder Erkrankung – kann sich auf viele Bereiche der Entwicklung auswirken. In der Schule betrifft das häufig Aufmerksamkeit, Regulation, Lerntempo und Motorik sowie eine erhöhte Ermüdbarkeit. Der Rechtsweg hängt vom Schwerpunkt ab – bei seelischer Behinderung § 35a SGB VIII, bei körperlicher oder geistiger Behinderung § 112 SGB IX. Ob und wie eine Begleitung passt, klären wir individuell.

So unterstützt Splash

Wir begleiten jedes Kind individuell und richten die Unterstützung am tatsächlichen Bedarf aus – nicht an der Diagnose. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter werden in unserer eigenen Splash-Academy geschult. Besonders hilfreich sind hier ein klar strukturierter Schulalltag sowie eine traumasensible Begleitung, die Belastung und Überforderung auffängt.

Unsicher, ob es passt? Sprechen wir darüber.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Bedarf, Antrag und nächste Schritte – unverbindlich.

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Diese Seite dient der Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ob eine Schulbegleitung geeignet und bewilligungsfähig ist, entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall.

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