Schulbegleitung · Blütenstadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schulbegleiter in Werder – verlässliche Begleitung für Ihr Kind
Splash Bildung vermittelt qualifizierte Schulbegleiter:innen für Kinder und Jugendliche an Werderaner Schulen. Wir kennen die örtlichen Strukturen, sprechen mit dem Jugend- und Sozialamt und sorgen dafür, dass Ihr Kind im Schulalltag verlässliche Unterstützung erhält.
✓ Kostenfrei für Familien✓ Antwort meist am selben Werktag✓ Beratung auf Wunsch mehrsprachig


Über Werder (Havel) · Stand 2025
Schulbegleitung in der Blütenstadt Werder (Havel)
Werder (Havel) ist mit rund 27.000 Einwohnerinnen und Einwohnern als „Blütenstadt“ bekannt und liegt mit seiner historischen Inselstadt direkt vor den Toren Potsdams im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Bürgermeisterin ist seit 2014 Manuela Saß. In Werder begleiten wir Kinder von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule — an Regel- wie an Förderschulen, im Ganztag und bei Bedarf auf Klassenfahrten.
Weil Werder kreisangehörig ist, sind das Jugend- und Sozialamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark in Bad Belzig zuständig.
Was ist Schulbegleitung?
Schulbegleitung ist Teilhabe – kein Förderunterricht
Schulbegleitung (auch Schulassistenz, Integrationshelfer oder Teilhabeassistenz genannt) ist eine im Sozialgesetzbuch verankerte Eingliederungshilfe: Eine Fachkraft begleitet ein einzelnes Kind im Schulalltag, damit es trotz Behinderung, chronischer Erkrankung oder seelischer Belastung gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen kann.
Die Schulbegleitung ersetzt weder Lehrer noch Therapeut. Sie schließt die Lücke zwischen dem, was die Schule mit ihren Bordmitteln leisten kann, und dem, was Ihr Kind individuell braucht – sei es Struktur, emotionale Sicherheit, Hilfe beim Lernen oder bei medizinischen Maßnahmen.
In Werder wird Schulbegleitung in der Regel durch das Jugendamt (bei seelischer Behinderung, § 35a SGB VIII) oder das Sozialamt (bei geistiger/körperlicher Behinderung, § 99 i. V. m. § 112 SGB IX) finanziert.

Für welche Kinder
Wir begleiten Kinder in Werder mit unterschiedlichsten Bedarfen
- ADHS – Struktur, Konzentration, Impulskontrolle im Unterricht
- Autismus-Spektrum-Störung – Reizregulation, Kommunikation, soziale Teilhabe
- Diabetes Typ 1 – Blutzuckermanagement, Insulin, Notfallsicherheit
- Lernschwierigkeiten (LRS, Dyskalkulie, Konzentrationsstörungen)
- Down-Syndrom & geistige Behinderung – Teilhabe, Struktur, Pflege
- Epilepsie & chronische Erkrankungen – Sicherheit und Notfallbegleitung
- Mutismus – Kommunikation ohne Druck, Vertrauensaufbau
- Schulangst & emotionale Belastung – Sicherheit, Beziehungsaufbau
- Körperliche Einschränkungen – Mobilität, Pflege, Hilfsmittel-Handling
Egal ob Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Gesamtschule oder Förderschule – wir vermitteln passende Begleitung an alle Schulformen in Werder.

Zuständige Ämter in Werder
An welches Amt richten Sie sich?
Jugendamt Landkreis Potsdam-Mittelmark (§ 35a SGB VIII)
Zuständig bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung – das betrifft typischerweise Kinder mit ADHS, Autismus, Angststörungen, Depressionen oder Trauma-Folgestörungen.
Anschrift: Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-0
E-Mail: jugendamt@potsdam-mittelmark.de
Sozialamt Landkreis Potsdam-Mittelmark (§ 99 i. V. m. § 112 SGB IX)
Zuständig bei geistiger oder körperlicher Behinderung – etwa bei Down-Syndrom, schweren körperlichen Einschränkungen, Diabetes Typ 1 (medizinische Versorgung) oder mehrfachen Beeinträchtigungen.
Anschrift: Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-368
E-Mail: sozialamt@potsdam-mittelmark.de
Sie sind unsicher, welches Amt für Sie zuständig ist? Rufen Sie uns an – wir klären das im Erstgespräch innerhalb weniger Minuten.
Welche Unterstützung steht Ihrem Kind zu?
In wenigen Schritten zur passenden Leistung – mit Kostenträger und Rechtsgrundlage.
1. Wo soll Ihr Kind begleitet werden?
2. Was beschreibt die Situation am ehesten?
3. Liegt schon eine ärztliche oder psychologische Einschätzung vor?
Ihr Ergebnis
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und individuell.
Der Antrag auf Schulbegleitung wirkt oft komplizierter als er ist. Wir begleiten Sie durch alle vier Schritte und kümmern uns um die Kommunikation mit Amt und Schule.
Beratung & Diagnose-Check
Wir prüfen mit Ihnen, welche fachärztliche Stellungnahme oder Diagnostik vorliegt – und welche Sie ggf. noch benötigen (Kinderarzt, KJP, SPZ).
Antragsstellung beim Amt
Sie stellen den formellen Antrag beim Jugend- oder Sozialamt. Wir liefern Vorlagen, prüfen Anlagen und erklären jeden Punkt.
Hilfeplangespräch
Das Amt lädt zum Hilfeplangespräch ein – mit Familie, Schule und uns. Hier werden Stundenumfang und Profil der Schulbegleitung festgelegt.
Bewilligung & Start
Mit dem Bewilligungsbescheid stellt Splash Bildung die passende Schulbegleitung – meist innerhalb von 2–4 Wochen einsatzbereit.
Was kostet eine Schulbegleitung?
Für Familien in Werder in der Regel kostenfrei
Wenn das Jugend- oder Sozialamt den Antrag bewilligt, übernimmt das Amt die kompletten Kosten der Schulbegleitung. Für Sie als Familie entstehen keine direkten Auslagen.
Die Stundensätze in Brandenburg liegen zwischen 28 € und 42 € je Begleitstunde – abhängig von Qualifikation und Komplexität des Falles. Der bewilligte Stundenumfang reicht typischerweise von 8 bis 30 Wochenstunden – passgenau zum Schulalltag Ihres Kindes.
Schulen, an denen wir aktiv sind
Splash Bildung in Werder – Standorte & Schulformen
In Werder gibt es unter anderem folgende Schulen, an denen Schulbegleitung stattfinden kann – an Grund-, Ober-, Gesamt- und Förderschulen:
Weiterführende Schulen
- Ernst-Haeckel-Gymnasium
- Carl-von-Ossietzky-Oberschule
Ihre Schule ist nicht dabei? Kein Problem – wir vermitteln in Werder und Umgebung. Im Erstgespräch sprechen wir gemeinsam mit der Schulleitung.

So arbeiten wir mit Ihrem Kind
Vier Prinzipien, die unsere Schulbegleitung in Werder auszeichnen
Persönliches Matching statt zufälliger Zuteilung
Wir suchen die Begleitung zum Kind aus – nicht das Kind zur Begleitung. Im Erstgespräch klären wir Charakter, Interessen und Bedürfnisse Ihres Kindes.
Qualifiziert und kontinuierlich fortgebildet
Unsere Schulbegleiter:innen sind pädagogische, sozialpädagogische oder medizinisch geschulte Fachkräfte. Alle nehmen regelmäßig an Fortbildungen zu ADHS, Autismus und Trauma-Pädagogik teil.
Klare Kommunikation mit Schule und Eltern
Wöchentlicher Austausch mit der Klassenleitung, monatlicher Bericht an Eltern und Amt, dokumentierte Fortschritte. Sie wissen jederzeit, wie es Ihrem Kind in der Schule geht.
Verlässlich auch bei Krankheit oder Urlaub
Splash Bildung hat ein Vertretungsnetzwerk in Werder. Fällt die Stammbegleitung aus, springt eine eingearbeitete Vertretung ein – die Kontinuität für Ihr Kind bleibt erhalten.
Häufige Fragen
FAQ rund um Schulbegleitung in Werder
Wer zahlt die Schulbegleitung?
Bei bewilligtem Antrag übernimmt das Jugend- oder Sozialamt die kompletten Kosten – für Familien ist die Begleitung kostenfrei.
Brauchen wir vorher schon eine Diagnose?
Ja – das Amt benötigt eine fachärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme, die einen Eingliederungshilfeanspruch begründet. Falls noch keine Diagnostik vorliegt, helfen wir bei der Termin- und Praxissuche.
Kann ich Splash als Träger wählen?
Ja. Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) – Sie dürfen Splash als Leistungserbringer benennen.
Wie beantrage ich Schulbegleitung in Werder?
Der Antrag wird beim Jugendamt Landkreis Potsdam-Mittelmark (seelische Behinderung, § 35a SGB VIII) bzw. beim Sozialamt Landkreis Potsdam-Mittelmark (körperliche/geistige Behinderung, § 112 SGB IX) gestellt. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor und begleiten das Hilfeplanverfahren.
Aktuelles & regionale Themen
Schulbegleitung in Werder – Nachrichten & Anlaufstellen aus der Region
Wir verfolgen, was sich rund um Schul- und Kitabegleitung, Inklusion und Eingliederungshilfe in Ihrer Region tut. Eine Auswahl an Berichten und offiziellen Anlaufstellen:
- Team Rehabilitation & Teilhabe (Eingliederungshilfe) – Potsdam-MittelmarkLandkreis Potsdam-Mittelmark · offizielle Anlaufstelle
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder & Jugendliche (§ 35a SGB VIII)Land Brandenburg · MBJS
- Immer mehr Kinder bekommen Unterstützung durch SchulbegleiterDeutsches Schulportal · aktuell
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