Antrag auf Schulassistenz

So funktioniert der Antrag – Schritt für Schritt erklärt

Schulbegleitung beantragen in Brandenburg

Eine Schulbegleitung, auch Schulassistenz oder Integrationshelfer genannt, kann Ihrem Kind helfen, erfolgreich und mit Freude zu lernen und seinen Platz in der Klassengemeinschaft zu finden. Das gilt unabhängig davon, ob bei Ihrem Kind ADHS, Autismus, eine Lernschwäche oder eine andere Diagnose vorliegt.

Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und zählt zu den Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Diagnosen, gleichberechtigt am Schulunterricht teilzunehmen. Der gesetzliche Anspruch auf diese Unterstützung ist im Sozialgesetzbuch verankert.

Wir von Splash möchten Sie ermutigen, diesen wichtigen Schritt für Ihr Kind zu gehen und stehen Ihnen dabei von Anfang an zur Seite. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie in Brandenburg Schritt für Schritt eine Schulbegleitung beantragen, welches Amt zuständig ist und wie wir Sie im gesamten Prozess unterstützen.

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Schulbegleitung in Brandenburg beantragen

Die ersten Schritte zur Schulassistenz

Antrag zur Teilhabe an Bildung – Schritt für Schritt erklärt

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie in Brandenburg Schritt für Schritt eine Schulbegleitung beantragen, welches Amt zuständig ist und wie wir Sie im gesamten Prozess unterstützen.

Anspruch

Anspruch

Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung haben gesetzlichen Anspruch.

Zuständigkeit

Zuständigkeit

Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder Sozialamt (§ 99 SGB IX) je nach Diagnose.

Kosten

Kosten

Bei bewilligtem Antrag werden die Kosten vollständig vom Träger übernommen.

Begleitung

Begleitung

Splash begleitet Sie vom Antrag bis zum Start der Schulbegleitung.

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung in Brandenburg?

Anspruch auf Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe haben Kinder und Jugendliche in Brandenburg, die aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung benötigen, um gleichberechtigt am Schulunterricht teilzunehmen.

Der Anspruch besteht unabhängig von der Schulform – ob Grundschule, Förderschule oder weiterführende Schule.

Die Schulbegleitung wird als Leistung zur Teilhabe an Bildung gewährt, wenn das Kind Unterstützung beim Lernen, bei der Konzentration oder bei der Bewältigung des Unterrichtsalltags benötigt. In manchen Fällen kann sie auch als Leistung zur Sozialen Teilhabe bewilligt werden, etwa wenn der Schwerpunkt auf der Integration in die Klassengemeinschaft oder der Teilnahme an schulischen Aktivitäten liegt.

Häufige Fragen zum Antrag von Schulbegleitung (FAQ)

Wie lange dauert die Beantragung von Schulbegleitung?

Die Bearbeitung dauert in Brandenburg durchschnittlich vier bis acht Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung und rechtzeitige Suche von Fachkräften beschleunigt den Prozess. Splash Bildung unterstützt Sie dabei.

Kann Schulbegleitung auch in der Kita beantragt werden?

Ja. Auch für Kinder im Kita-Alter kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden, wenn ein entsprechender Unterstützungsbedarf besteht. Zuständig ist auch hier in der Regel das Jugendamt oder Sozialamt.

Braucht mein Kind eine offizielle Diagnose für Schulbegleitung?

In der Regel ist ein ärztliches oder psychologisches Gutachten erforderlich, das den Unterstützungsbedarf belegt. Wir helfen Ihnen, die nötigen Nachweise zusammenzustellen.

Wer bezahlt die Schulbegleitung?

Die Kosten werden bei bewilligtem Antrag vollständig vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen — Sie als Familie zahlen nichts.

Kann ich den Träger für die Schulbegleitung selbst wählen?

Ja, Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können Splash Bildung als Träger Ihrer Wahl angeben — wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Amt.

Wie werden Stundenumfang und Bewilligungsdauer festgelegt?

Stundenumfang und Bewilligungsdauer werden im Hilfeplangespräch auf Basis des individuellen Bedarfs Ihres Kindes festgelegt — meist für ein Schuljahr, mit Verlängerungsmöglichkeit.

Was passiert bei Schuljahreswechsel oder Krankheit der Schulbegleitung?

Bei Schuljahreswechsel stellen wir die Kontinuität sicher und begleiten Verlängerungsanträge. Bei Krankheit der Schulbegleitung organisieren wir zuverlässig eine Vertretung.

Jedes Kind ist einzigartig – und genauso individuell gestalten wir unsere Unterstützung. Unsere erfahrenen Fachkräfte nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen und der Schule Lösungen, die zu Ihrem Kind passen.

Sie möchten mehr wissen, ein Erstgespräch vereinbaren oder haben konkrete Fragen zu Schulassistenz? Melden Sie sich gerne – wir sind für Sie da. Gemeinsam schaffen wir die besten Voraussetzungen für die Entwicklung und Teilhabe Ihres Kindes.

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